Vollsperrung in Münsters Süden
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.09.2024 09:00
Am Wochenende (13.-15.09.) wird eine Behelfsbrücke im Knotenpunkt B51/B54/Weseler Straße installiert. Dafür sind Sperrungen notwendig.

Am Wochenende wird die Behelfsbrücke für die provisorische Verkehrsführung von der Umgehungsstraße Münster in Richtung Autobahn eingefahren. Während dieser Arbeiten wird die B51 im Baustellenbereich wie folgt gesperrt: Ab Freitag (13.09.), 19 Uhr ist die B51 von dem Knotenpunkt B51/B54/Weseler Straße stadtauswärts in Richtung Autobahn gesperrt. Ab Samstag (14.09.), ab 19 Uhr wird auch die Fahrtrichtung vom Autobahnkreuz in Richtung Innenstadt komplett gesperrt sein. Die Verkehrsbeziehung über die Umgehungsstraße steht durchgehend zur Verfügung. Spätestens am Montagmorgen (16.09.) werden beide Fahrtrichtungen wieder zur Verfügung stehen. Eine Umleitung ist über die Umgehungsstraße Münster / Hammer Straße ausgeschildert.
Im Baustellenbereich wurden bereits im Sommer provisorische Widerlager als Auflager für die 75 Meter lange Behelfsbrücke gebaut. Jetzt wird die vor Ort hergestellte Brücke als provisorischer Ersatz für die zweite größere neu zu bauende Brücke an ihren Einsatzort gebracht. Die Ende August freigegebene erste Brücke wurde so geplant, dass während der jetzt anstehenden zweijährigen Bauzeit der großen Brücke drei provisorische Fahrspuren eingerichtet werden können. Bereits Ende September wird der Verkehr von der Umgehungsstraße in Richtung Autobahn über die provisorische Verkehrsführung laufen, sodass die Abbrucharbeiten und der Neubau der großen Brücke ohne erhebliche Verkehrseinschränkungen durchgeführt werden können.
Straßen.NRW hat gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Echterhoff / Völkmann und Schachtbau Nordhausen den Turbo-Neubau der B51-Brücken in Münster gestartet, um den zentralen Verkehrsknotenpunkt zwischen A43 und B51 in Rekordzeit zu erneuern. Die erste Brücke in der Rampe zur Umgehungsstraße ist bereits fertig, die Arbeiten für die größere Verbindungsbrücke zur Autobahn, werden in zwei Jahren abgeschlossen sein.