Vermieterin muss für Hilfen aufkommen
Veröffentlicht: Montag, 22.07.2024 17:30
Die Stadt hat Maßnahmen ergriffen, um die akute Notsituation am Hochhaus in Coerde zu beheben. Zahlen muss die Immobiliengesellschaft.

Nachdem sich in der vergangenen Woche nach dem Zusammenbruch der Frischwasserversorgung mehrere Mieter:innen Hilfe suchend an die Stadt gewandt hatten, konnte die Stadtverwaltung auf dem Privatgrundstück tätig werden. Zunächst wurden für die erste Notversorgung vier Toiletten- und Duschcontainer vor dem Haus aufgestellt. Der nach einem Unwetter unter Wasser stehende Keller wurde abgepumpt und die Wasserdruckerhöhungsanlage des Hauses repariert - inzwischen ist das Haus zumindest mit fließendem Kaltwasser wieder versorgt. Das Grundstück wurde aufgeräumt, die städtischen Abfallwirtschaftsbetriebe stellten einen weiteren Müllcontainer bereit. Auch die Rasenfläche wird gemäht, damit die Bewohner:innen die Container vor dem Haus gut erreichen können.
Das Wohnungsamt kann auf privatem Grund nur dann regulierend tätig werden, wenn es von Mieter:innen auf Mängel des Wohnraums hingewiesen wird. Auch wenn Personen die Miete aus Sozialleistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes bestreiten, bleibt das Mietverhältnis ein privates Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Betroffene Mieter:innen können jedoch vom Jobcenter oder Sozialamt einen Mietberatungsschein erhalten, um sich über die Möglichkeit einer Mietminderung informieren zu lassen. Im Fall des Hauses an der Königsberger Straße hatten die Bewohner:innen ihre Vermieterin im Vorfeld mehrfach vergeblich auf gravierende Mängel hingewiesen. So ist in dem neungeschossigen Haus unter anderem über mehrere Wochen der Aufzug ausgefallen. Die Stadt Münster ist aktuell im ständigen Austausch mit dem verantwortlichen Geschäftsführer der Hausverwaltung zum akuten, aber auch zu dem perspektivischen Renovierungs- und Sanierungsbedarf des Hauses. Ab Mitte August sollen die ersten Maßnahmen starten.
Informationen zur aktuellen Situation des Hochhauses finden sich in einem FAQ auf der städtischen Homepage.