Testpflicht für Urlaubsrückkehrer - aber auch Lockerungen
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.07.2021 16:32
Für Urlaubsrückkehrer gilt in NRW am Arbeitsplatz künftig eine Corona-Testpflicht. Aber es gibt auch ab Freitag weitere Corona-Lockerungen, wenn die Inzidenz sowohl in Stadt als auch Bundesland unter 10 liegt.

Für Urlaubsrückkehrer gilt in NRW am Arbeitsplatz künftig eine Corona-Testpflicht. Wer fünf Tage oder länger im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz war, muss am ersten Tag der Rückkehr einen negativen Schnelltest vorweisen. Das kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann eben an. Außerdem gibt es ab Freitag keine Kontaktbegrenzungen mehr, die Maskenpflicht ist nur noch eine Empfehlung. Ausnahmen gelten aber für den Nahverkehr, Arztpraxen und andere Einrichtungen, in denen auch Ungeimpfte verkehren. Diskos dürfen öffnen und Volksfeste gefeiert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Inzidenz unter 10 sowohl in der jeweiligen Stadt als auch im Land.