Prozess: Mord unter Kumpels?
Veröffentlicht: Montag, 23.12.2024 15:00
Am Landgericht Münster wird seit heute (23.12.) ein brutales Gewaltverbrechen an der Grevener Straße verhandelt.

Zwei Männern im Alter von 54 und 45 Jahren legt die Staatsanwaltschaft zur Last, einen 62-jährigen Mann im Juni 2024 in Münster heimtückisch getötet zu haben. Der 54-jährige Beschuldigte und das Opfer seien seit mehreren Jahren aufgrund ihrer Aufenthalte in der LWL-Klinik Münster miteinander bekannt gewesen. Der Beschuldigte habe seinen Kumpel immer wieder in dessen Wohnung in Münster besucht und auch einen eigenen Schlüssel gehabt. Anfang Juni 2024 sei es zu einem Streit zwischen ihnen gekommen. Daraufhin habe das spätere Opfer seinen Freund der Wohnung verwiesen und dessen Sachen in den Keller geräumt.
Aus Wut darüber, dass der 62-Jährige ihm seine Sachen nicht zurückgeben wollte, überraschte der Beschuldigte zusammen mit einem 45-jährigen jetzt Angeklagte den älteren in dessen Wohnung. Die beiden Männer sollen ihn überwältigt haben. Sie hätten ihn zu Boden gebracht und die Beine mit Panzerband zusammengeklebt. Anschließend hätten sie ihm die Hände auf den Rücken geklebt, die Knie mit Paketband gefesselt und die gefesselten Hände und Füße miteinander verbunden. Sie hätten dem Opfer Klebeband in mehreren Schichten straff um den Kopf und über den Mund gewickelt. Das Opfer habe bewegungsunfähig auf dem Bauch gelegen.
Der 54-jährige Beschuldigte habe den derart Gedemütigten aufgefordert, ihm zu sagen, wo seine Sachen seien. Außerdem habe er verlangt, dass er ihn mit "Planetenöffner von der Erde" anspreche. Der 45-jährige Angeklagte habe gefordert, dass der Geschädigte ihn "Mr. Universum" nenne. Als dem Gefesselten dies in mehreren Versuchen nicht gelungen sei, hätten die beiden Peiniger ihn für jeden Fehlversuch gegen Kopf und Körper getreten. Schließlich habe der 54-jährige Beschuldigte ein T-Shirt als Knebel in Höhe des Mundes um den Kopf des Verletzten gewickelt und verknotet. Anschließend hätten die den Mann hilflos gefesselt und geknebelt in der Wohnung zurückgelassen. Bei Rückkehr des 54-Jährigen in die Wohnung etwa eine halbe Stunde später sei der Mann tot gewesen. Dies hätten der Beschuldigte und der Angeklagte billigend in Kauf genommen.
Der 54-jährige Beschuldigte und der 45-jährige Angeklagte hatten zuletzt keinen festen Wohnsitz.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 54-jährige Beschuldigte zum Tatzeitpunkt aufgrund einer schizoaffektiven Psychose in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei. Wegen der Erkrankung sei es sehr wahrscheinlich, dass der Beschuldigte unbehandelt weiter erhebliche Straftaten begehen werde. Deshalb beantragt die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des 54-jährigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Der Prozess beginnt heute (23.12.). Bis Ende Januar sind acht Verhandlungstermine angesetzt.