Brutale Tat im Pflegeheim

Ein 37 Jahre alter Mann aus Neuenkirchen muss sich ab heute (10.02.) wegen Körperverletzung mit Todesfolge vorm Landgericht Münster verantworten. 

© Justiz NRW

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten, im August 24 mit einem Auto gegen die Außenmauer eines Wohnhauses in Neuenkirchen gefahren zu sein. Anschließend soll er rumgeschrien, sich untenrum entkleidet, die Außenfenster eingeschlagen und in die Räume einer Seniorenwohngruppe gegangen sein. Dort soll er sich weiterhin aggressiv verhalten haben. Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, eine 76-jährige Bewohnerin angegriffen, zu Boden gebracht und ihr gegen den Kopf geschlagen zu haben. Die Frau starb am nächsten Tag im Krankenhaus. Eine Altenpflegerin, die einschritt, soll er ebenfalls angegriffen haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann zum Tatzeitpunkt unter einer chronischen Psychose litt und deswegen schuldunfähig gewesen sei. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass er erneut Menschen angreift, spricht sich die Staatsanwaltschaft für eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus.

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