OVG Münster will Urteil bis März
Veröffentlicht: Donnerstag, 22.12.2022 10:44
Müssen Selbstständige in Münster Teile der Corona-Soforthilfe aus 2020 zurückzahlen? Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet das bis März.

Vor zweieinhalb Jahren - zu Beginn der Corona-Pandemie - haben viele Selbstständige, Freiberufler und Klein-Unternehmer hier in Münster Corona-Soforthilfen von der Politik bekommen. Einige von ihnen wurden Monate später aufgefordert, Teile davon zurückzuzahlen. Das Oberverwaltungsgericht Münster soll nun darüber entscheiden, ob das rechtens ist. Jetzt hat das Gericht mitgeteilt, dass das Urteil spätestens im März fallen soll.
Verwaltungsgericht Düsseldorf gibt Klägern Recht
Das Land Nordrhein-Westfalen fordert Teile der Soforthilfen von den Selbstständigen und Freiberuflern zurück. In den Antragsformularen habe damals gestanden, dass sie zwar bis zu 9 Tausend Euro ausgezahlt bekommen, das Land später aber prüfe, wie hoch die Soforthilfe im Einzelnen tatsächlich betragen dürfe. Gegen diese Rückzahl-Aufforderung haben diverse Freiberufler geklagt und vom Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. In den Formularen sei die Rückzahl-Info missverständlich gewesen, meinten die Richter. Das Land wehrte sich gegen das Urteil, sodass nun die Münsteraner Richter am Oberverwaltungsgericht ein Urteil fällen muss.
Oberverwaltungsgericht Münster muss Grundsatzentscheidung treffen
Über 2.500 Klagen gibt es deutschlandweit, weil Corona-Soforthilfen-Empfänger keinen Grund sehen, Teile zurückzahlen zu müssen. Das Oberverwaltungsgericht Münster gefasst sich mit genau 11 Fällen. Die Münsteraner Richter müssen in dieser Frage eine Grundsatzentscheidung fällen.