AfD ist rechtsextremistischer Verdachtsfall

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Die Berufungsklage der AfD wurde abgewiesen. 

© ANTENNE MÜNSTER

Viele Journalist:innen und andere Interessierte sind im Gericht. Wenige Minuten nachdem es heute früh (9:00 Uhr) losging, gab es auch schon das Urteil: Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Die Berufungsklage der AfD wurde abgewiesen. 

Im laufenden Prozess hatten die AfD-Anwälte das Verfahren durch zahlreiche Beweis- und Befangenheitsanträge immer wieder verzögert. Die Partei hoffte wohl so darauf, dass ein Urteil erst nach der Europawahl kommt. Aber alle Anträge wurden abgelehnt.

Mahnwache in Gerichtsnähe

Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ hat für heute Vormittag (13.05., 7:00-12:00 Uhr) wieder eine Mahnwache auf dem Adolph-Kolping-Platz angemeldet.

Da die AfD vor Gericht verloren hat und weiter als Verdachtsfall gelten darf, ist auch der Weg zu einem Parteiverbot leichter.

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