Nochmal eine Revisionsverhandlung

Das Landgericht Münster muss sich am 29. November ein weiteres Mal mit dem Missbrauchskomplex Münster befassen.

Es geht noch einmal um die Mutter des hauptgeschädigten Jungen. Die Richter am Landgericht hatten die Frau aus Kinderhaus zweimal verurteilt wegen Beihilfe durch Unterlassen zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern: Zunächst im Oktober 21 und dann im Dezember 22. Diese Verurteilung bleibt auch bestehen. Allerdings geht es um die Höhe der Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Die Angeklagte hatte zweimal Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof hat das Urteil daraufhin zweimal geprüft und aufgrund von juristischen Fehlern jeweils nach Münster zurückverwiesen. Deshalb muss jetzt eine andere Kammer des Landgerichts über die Strafhöhe erneut entscheiden.

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