Missbrauchskomplex: Strafmaß gegen Mutter bestätigt
Veröffentlicht: Freitag, 09.12.2022 15:19
Das Landgericht Münster hat im Revisionsprozess gegen die Mutter des hauptgeschädigten Kindes das Strafmaß bestätigt. Es bleibt bei sieben Jahren und neun Monaten Haft.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil vom Oktober 2021 teilweise aufgehoben, weil die Richter damals einen Umstand mehrfach zum Nachteil der Angeklagten berücksichtigt hatten. Eine andere Kammer des Landgerichts hat am Freitag (9.12.) entschieden, dass die Strafhöhe auch ohne doppelte Verwendung gerechtfertigt sei. Damit blieb das Gericht sogar über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte dieses Mal nur sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis gefordert. Die Hoffnungen der Angeklagten auf eine mildere Strafe haben sich damit zerschlagen.
Landgericht hatte Umstände im Urteil doppelt verwertet
Schon vorher stand fest: die Angeklagte bleibt weiterhin wegen Beihilfe durch Unterlassen zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilt - es geht nur darum, wie lange sie ins Gefängnis muss. Die Angeklagte war erfolgreich gegen das Urteil vorgegangen. Der Bundesgerichtshof verwies die Strafsache zurück ans Landgericht zur erneuten Beurteilung. Bei der Angeklagten handelt es sich um die einstige Lebensgefährtin des Haupttäters im Missbrauchskomplex von Münster, Adrian V. aus Kinderhaus.