Neue Fristen für Booster-Impfungen
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.12.2021 15:11
Die aktuellen Booster-Impfungen werden jetzt auch in Münster Personen angeboten, bei denen die Grundimmunisierung auch weniger als fünf Monate zurückliegt. Damit setzt Münster einen neuen Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums um.

Der neue Erlass aus dem NRW-Gesundheitsministerium zu Impfabständen wird in Münster berücksichtig und schnell umgesetzt. Das kündigte Corona-Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer heute in der 100. Sitzung des Gremiums an. Demnach werden die aktuellen Booster-Impfungen auch Personen angeboten, bei denen die Grundimmunisierung auch weniger als fünf Monate zurückliegt – sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist. Eine Impfung frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis sei ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zu ermöglichen, so Heuer.
Vor allem die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte diese Booster-Empfehlung des Landes scharf kritisiert.
Eine Mindestspanne von lediglich vier Wochen zwischen Zweitimpfung und der Auffrischungsimpfung habe weder aus medizinischer noch virologischer Sicht einen Rückhalt, betonte der Patientenschützer.