Missbrauchskomplex: Mutter des Jungen vor Gericht

Ab heute (05.08.) muss sich im Missbrauchskomplex Münster Sabrina K. aus Kinderhaus vor dem Landgericht Münster verantworten. Die Frau ist die Mutter des Jungen, der am häufigsten missbraucht wurde - vor allem von ihrem Lebensgefährten, dem bereits verurteilten Adrian V.

© Justiz NRW

Die Frau ist angeklagt wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch an Kindern. Beihilfe durch unterlassene Hilfeleistung. Weil sie als Mutter das Grauen nicht verhindert haben soll. Konkret soll sie spätestens seit Oktober 2018 davon gewusst haben, dass ihr Lebensgefährte ihren Sohn schwer sexuell missbraucht. Das soll Adrian V. ihr in einem Urlaub zu der Zeit gestanden haben. Und trotz dieses Wissens soll sie weiterhin mit ihrem Partner zusammengeblieben und ihm ihren Sohn auch weiterhin überlassen haben. Der Junge war Adrian V. sozuasgen komplett ausgeliefert. Auch auf Reisen. Zusätzlich besteht der Verdacht, dass die Angeklagte bei einem Dänemark-Urlaub 2019 ihren Sohn sogar dazu ermuntert haben soll, eine sexuelle Handlung an Adrian V. vorzunehmen und sie soll sogar dabei gewesen sein.

Was genau passiert am Donnerstag (05.08.)?

Einmal ist die Verlesung der Anklage geplant - und zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie auch schon bei Adrian V. Und zwar ausschließlich zum Schutz des Jungen, so Landgerichts-Sprecherin Dr. Cornelia Hansen. Und es ist geplant, dass eine Mitarbeiterin des Jugendamtes vernommen wird. Insgesamt sind bis Ende September neun Verhandlungstage angesetzt. An einem der Tage soll auch der schon verurteilte Adrian V. als Zeuge aussagen, also der Lebensgefährte der heute Angeklagten. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass er das tut, weil er in seinem eigenen Verfahren auch nichts gesagt hat.

Welches Strafmaß könnte es werden?

Sabrina K. sitzt seit Februar in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung kann es eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und 15 Jahren sein, sagt die Gerichtssprecherin. Wie genau das Strafmaß am Ende aussieht, lässt sich vorher aber nie genau vorhersagen. Das hängt immer davon ab, ob die Angeklagte aussagt, und wenn ja, ob sie zum Beispiel ein Geständnis abglegt. Weil der Prozess aber vor dem Landgericht stattfindet, ist es gut möglich, dass sie eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren bekommt. Denn ob etwas vor dem Amts- oder Landgericht landet, richtet sich nach dem erwarteten Strafmaß. Und Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren und Sicherungsverwahrungen dürfen erst ab dem Landgericht verhängt werden. Und das Gericht befasse sich bei diesem Prozess auf jeden Fall auch mit dem Thema Sicherungsverwahrung, so Hansen. Generell sei es aber auch üblich, eine solche Art von Straftat vor dem Landgericht zu verhandeln.

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