Kahl geht in Revision

Ex-Sparda-Bank-Chef Enrico Kahl will nicht gegen die Haftstrafe, sondern gegen den Einzug von 200.000 Euro vorgehen.

© ANTENNE MÜNSTER

Nach der Verurteilung zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung hat der ehemalige Vorstandschef der Sparda-Bank Münster, Enrico Kahl, Revision eingelegt. Allerdings lässt Kahl nicht die vom Landgericht Münster am 28. Oktober ausgesprochene Gefängnisstrafe vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüfen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin von Montag (07.11.) geht Kahl gegen die vom Gericht zusätzlich angeordnete Einziehung von knapp 200.000 Euro vor. 

Kahl hat im Prozess einen Teil der Vorwürfe um Spesen- und Abrechnungsbetrug in Höhe von rund 460 000 Euro eingeräumt. Dabei hatte er in 141 Fällen private Feiern, teure Essen und Konzertbesuche von seinem Arbeitgeber bezahlen lassen. Das Gericht blieb deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidiger hatten sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Kahl war 2015 nach Routine-Prüfungen vom Aufsichtsrat fristlos entlassen worden. Der Bank-Manager war 20 Jahre lang Vorstand und seit 1998 Vorstandschef der Genossenschaftsbank.

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