Anzeige
Bewährungsstrafe für Kahl
© ANTENNE MÜNSTER
Teilen: mail

Bewährungsstrafe für Kahl

Der ehemalige Sparda-Bank-Chef Enrico Kahl muss vorerst nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Münster hat den 64-Jährigen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Veröffentlicht: Freitag, 28.10.2022 11:20

Anzeige

Die Richter legen ihm 146 Einzeltaten zur Last. Ursprünglich ging es im Prozess gegen Kahl um Spesenbetrug in Millionenhöhe. Die Summe hatte sich inzwischen auf weniger als eine halbe Million Euro reduziert, weil viele Fälle nicht eindeutig nachgewiesen werden konnten.

Anzeige

Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafe gefordert

Anzeige

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Die hätte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dagegen forderte die Verteidigung anderthalb Jahre Haft mit Bewährung, weil Enrico Kahl nicht vorbestraft ist.

Anzeige
Anwalt Christoph Lepper
Bewährungsstrafe ist gerechtfertigt
Anzeige
Bewährungsstrafe für Kahl
© ANTENNE MÜNSTER
Enrico Kahl nahm das Urteil reglos auf
Anzeige

Kahl musste sich wegen Spesenbetrugs in Millionenhöhe verantworten. Er hat zugegeben, jahrelang private Ausgaben für Feiern, Reisen oder Konzertbesuche über die Bank abgerechnet zu haben. Außerdem hatte er teure Geschenke für Aufsichtsräte und Vorstandsmitglieder der Bank in Rechnung gestellt.

Anzeige
Gerichtssprecherin Cornelia Hansen
140 Fälle beim Strafmaß berücksichtigt
Anzeige

Urteil mit weiteren Auflagen verbunden

Anzeige

Die Strafe für den Ex-Sparda-Bank-Chef wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Sollte er in der Zeit (Bewährungsfrist) gegen Auflagen verstoßen, müsste er doch noch ins Gefängnis. Außerdem muss Kahl 200.000 € zahlen und 300 Sozialstunden ableisten. Mit dem Urteil endet der Prozess nach mehr als acht Monaten. Am 10. Februar war erster Verhandlungstag.

Anzeige
Anzeige
Anzeige