Bewährungsstrafe für Kahl

Der ehemalige Sparda-Bank-Chef Enrico Kahl muss vorerst nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Münster hat den 64-Jährigen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

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Die Richter legen ihm 146 Einzeltaten zur Last. Ursprünglich ging es im Prozess gegen Kahl um Spesenbetrug in Millionenhöhe. Die Summe hatte sich inzwischen auf weniger als eine halbe Million Euro reduziert, weil viele Fälle nicht eindeutig nachgewiesen werden konnten.

Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafe gefordert

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Die hätte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dagegen forderte die Verteidigung anderthalb Jahre Haft mit Bewährung, weil Enrico Kahl nicht vorbestraft ist.

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Enrico Kahl nahm das Urteil reglos auf© ANTENNE MÜNSTER
Enrico Kahl nahm das Urteil reglos auf
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Kahl musste sich wegen Spesenbetrugs in Millionenhöhe verantworten. Er hat zugegeben, jahrelang private Ausgaben für Feiern, Reisen oder Konzertbesuche über die Bank abgerechnet zu haben. Außerdem hatte er teure Geschenke für Aufsichtsräte und Vorstandsmitglieder der Bank in Rechnung gestellt.

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Urteil mit weiteren Auflagen verbunden

Die Strafe für den Ex-Sparda-Bank-Chef wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Sollte er in der Zeit (Bewährungsfrist) gegen Auflagen verstoßen, müsste er doch noch ins Gefängnis. Außerdem muss Kahl 200.000 € zahlen und 300 Sozialstunden ableisten. Mit dem Urteil endet der Prozess nach mehr als acht Monaten. Am 10. Februar war erster Verhandlungstag.

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