Jobben während der Sommerferien

Für Ferienjobs gelten viele wichtige Regeln. Die Bezirksregierung Münster gibt Hinweise.

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Währen der "großen" Ferien verdienen sich zahlreiche Schüler:innen etwas Geld dazu. Für Ferienjobs ist aber längst nicht jede Arbeit erlaubt. Darauf weist die Bezirksregierung Münster hin. Denn gerade Kinder und Jugendliche müssen den Jugendarbeitsschutz einhalten. Mit einem Ferienjob bessern sie aber nicht nur ihr Taschengeld auf, sie lernen auch den Arbeitsalltag kennen und sammeln erste Erfahrungen. Bevor Jugendliche ihren Ferienjob starten, muss der Arbeitgeber sie über mögliche Unfalls- und Gesundheitsfragen aufklären. 

Das ist bei Ferienjobs zu beachten

Für einen Ferienjob müssen Schüler:innen mindestens 15 Jahre alt sein. Pro Jahr dürfen sie bis zu 20 Tagen während der Ferien arbeiten, denn die Ferien dienen grundsätzlich der Erholung. Die Arbeitszeit sollte zwischen 6 und 20 Uhr liegen, länger als acht Stunden täglich dürfen die Jugendlichen nicht arbeiten. Für sie gelten auch besondere Pausenzeiten: Bei 4,5-6 Stunden Arbeitszeit eine halbe Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit eine Stunde. Das Mindestlohngesetz schreibt mindestens 12,41 Euro Lohn pro Stunde vor, das Gesetz gilt jedoch nicht für Minderjährige.

Die "Taschengeld-Jobs" ab 13

Kinder ab 13 Jahren dürfen sich nach der Schule etwas Geld dazuverdienen, wie etwa Zeitungen austragen oder bei der Ernte helfen. Schüler:innen dürfen im Alter von 13 oder 14 Jahren bei Taschengeldjobs allerdings nur zwei Stunden täglich arbeiten, zwischen 8 und 18 Uhr. Samstage sowie Sonn- und Feiertage sind arbeitsfrei. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr zu arbeiten, ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich tabu. Für bestimmte Branchen und Einrichtungen gibt es allerdings Ausnahmen, zum Beispiel in der Gastronomie, im Krankenhaus oder in der Landwirtschaft.

Die Behörde hilft und kontrolliert

Die Bezirksregierung Münster berät Schüler:innen, Eltern, Schulen und Unternehmen in Fragen rund um den Jugendarbeitsschutz. Das Dezernat für Arbeitsschutz kontrolliert auch, ob die Bestimmungen eingehalten werden und verhängt gegebenenfalls bei Verstößen auch Bußgelder, die bis zu 15.000 Euro betragen können.

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