Insekten in Lebensmitteln

Lebensmittelhersteller dürfen ab jetzt Hausgrillen und ab Donnerstag (26.01.) Getreideschimmelkäfer in Lebensmitteln verarbeiten. Grundlage ist eine neue EU-Verordnung.

Der eine oder die andere denkt wahrscheinlich als Erstes an das Dschungelcamp: Insekten als Lebensmittel gelten in unseren Breitengeraden ja immer noch mindestens als exotisch. Viele finden die Vorstellung, Hausgrillen oder Getreideschimmelkäfer zu verzehren, wahrscheinlich sogar ziemlich ekelig. Mit einer neuen EU-Verordnung halten diese Tiere aber jetzt fast unbemerkt Einzug auf unseren Speiseplan: In Getreideprodukten wie Brot oder Nudeln zum Beispiel. Auch in Schokolade, Soßen, Fleischersatzprodukten oder Fertiggerichten können Hausgrillen oder Getreideschimmelkäfer jetzt auftauchen.

Hersteller müssen Produkte nicht deklarieren

Sicherheit darüber, ob die Insekten in einem Produkt verarbeitet wurden, liefert nur der Blick auf die Zutatenliste: Acheta domesticus und Alphitobius diaperinus heißen Hausgrille und Getreideschimmelkäfer wissenschaftlich. Auffällig kennzeichnen müssen die Firmen diese Inhaltsstoffe nicht. Allerdings muss ein Hinweis für Allergiker abgedruckt sein, weil die Insekten ähnliche Allergien auslösen können wie zum Beispiel Schalentiere oder Hausstaub.


Insekten als Lebensmittel der Zukunft

In der Lebensmittelindustrie gelten Insekten als wegweisend: Wegen ihres hohen Proteingehalts spielen sie bei der Nährstoffversorgung der Menschen spielen. Außerdem lassen sich Hausgrillen und Co. auf vergleichsweise kleinem Raum züchten und leicht halten - ein wichtiger Punkt in der Diskussion um Energiesparen und Klimawandel. Dass die EU auch weitere Insekten als Teil der Lebensmittelindustrie zulassen wird, gilt als wahrscheinlich. Laut Weltgesundheitsorganisation gibt es rund 2.000 essbare Insekten und Würmer.


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