Im Urlaub erreichbar für den Arbeitgeber?

Immer wieder zeigen Studien: Berufstätige sind auch im Urlaub für die Arbeit erreichbar. Doch muss das sein? Eine Rechtsanwältin klärt auf.

© NGG/Alireza Khalili

Muss ich im Urlaub ans Handy gehen, wenn mich der Arbeitgeber anruft? Diese Frage taucht in der Urlaubshochsaison immer wieder auf. Denn immer wieder erwarten Arbeitgeber, dass die Arbeitnehmer:innen wenigstens ab und an ihre Mails checken. Die Münsterländer Rechtsanwältin Rebekka Worok erklärt im Interview, dass der Urlaub per Gesetz der Erholung dienen soll.

Im Bundesurlaubsgesetz in Paragraph 1 steht der Zweck des Urlaubs drin: Das heißt in der Zeit, in der ich im Urlaub bin, soll ich mich erholen.

Es gibt dementsprechend keine Verpflichtung auf Mails zu reagieren oder Anrufe entgegen zu nehmen, die in Verbindung mit der Arbeit stehen. Das würde dem Zweck der Erholung widersprechen, erklärt Worok. Ausnahmen gelten nur für ganz dringende Notfälle.

Mehrheit im Urlaub erreichbar

Laut einer aktuellen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom sind rund zwei Drittel aller Berufstätigen in Deutschland im Urlaub auch für den Arbeitgeber erreichbar. Vor allem die Älteren zwischen 50 bis 64 bleiben mit 73 Prozent auch im Urlaub ansprechbar. Unter den 16- bis 29-Jährigen geben laut dem Digitalverband nur 57 Prozent an, in der Auszeit beruflich erreichbar zu sein. Knapp über die Hälfte sagte dabei, dass Kolleg:innen dies erwarteten oder auch die Vorgesetzen.

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