FAQ: Was bedeutet das Kontaktverbot?

Fernbeziehung, Ostern und Co.: Was darf man? Was darf man nicht?

Seit Sonntag gilt auch bei uns in der Stadt das Kontaktverbot. Nur was bedeutet das konkret? Ihr habt uns viele Fragen gestellt, wir beantworten sie!

Eure Fragen zum Kontaktverbot

Darf ich meinen Lebensgefährten sehen, wenn wir getrennte Wohnsitze haben und der vielleicht sogar in einem anderen Bundesland wohnt?

Ja! Das Ordnungsamt sagt: Es gibt im Moment nur Maßnahmen zur Kontaktreduzierung, es gibt kein Reiseverbot. Also: Man kann in ein anderes Bundesland fahren. Ausnahme: Das andere Bundesland hat Reisebeschränkungen. Da solltet ihr euch erkundigen.

Das Kontaktverbot gilt für mehr als zwei Personen. Wenn ich aber nun morgens Person A treffe, nachmittags Person B und am nächsten Tag Person C und D. Geht das?

Ja, kein Problem, sagt das Ordnungsamt. Die aktuellen Maßnahmen zielen auf eine Kontaktreduzierung. Wenn über den Tag verteilt sich jeweils nur zwei Personen treffen, wird die Verbreitung des Virus verzögert. Trotzdem gilt auch da – wie eigentlich immer: Abstand halten!

In den Vorgaben steht immer nur etwas zu "öffentlich"! Gibt es auch etwas zu innen, also innerhalb der Wohnung?

Eine Zusammenkunft von wenigen Menschen innerhalb einer Wohnung ist nicht ausdrücklich reglementiert, sagt das Ordnungsamt. Eine Kontrolle ist da auch schlecht zu machen. Das Ordnungsamt setzt aber auch hier auf unsere Einsicht, dass wir verantwortungsvoll handeln.

Was ist, wenn ich einen Umzug geplant habe? Muss ich den jetzt allein oder zu zweit machen?

Also, erstens: Umzugsunternehmen dürfen arbeiten. Das ist also kein Problem. Bei privaten Umzügen gilt: Ehepartner/-in, Lebenspartner/-in, Sohn, Tochter oder WG-Mitbewohner/-in dürfen auf jeden Fall helfen. Bei Freund/-innen und Bekannten gilt: Es wäre unangemessen, wenn jetzt jemand umziehen muss, die Umzugshelfer nach Hause zu schicken. Umzüge bleiben – das ist die verbindliche Auskunft –„weiterhin erlaubt und deren Durchführung ist möglich. Es sollte jedoch auch hier darauf geachtet werden, dass der Kreis der Helfer möglichst klein bleibt und dass die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden.“

Darf ich Ostern zu meiner Familie fahren?

Ja, es gibt ja keine Ausgangsbeschränkung. Sollte es in der Familie aber infizierte Personen oder Verdachtsfälle geben, dann bitte nicht! Und auch hier bitte gucken: Gibt es eventuelle Ausgangsbeschränkungen am Zielort.

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