Demo-Streit geht in die zweite Runde
Veröffentlicht: Montag, 20.11.2023 06:15
Gegen die Gerichtsentscheidung hat die Polizei Münster Beschwerde eingelegt. Eine pro-palästinensische Demo verlief heute indes friedlich.

Die Polizei Münster hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster eingelegt. Das Gericht hatte am Freitag (17. November) in einem Eilantrag entschieden, dass die angemeldeten pro-palästinensischen Mahnwachen und Demonstrationen an diesem Wochenende doch stattfinden dürfen. Zuvor (16. November) hatte die Polizei Münster die geplanten Mahnwachen und Demos verboten. Der Grund: Es sei zu erwarten, dass es, wie bei bisherigen Demos, erneut zu Straftaten kommen würde. Bei den bisher durchgeführten pro-palästinensischen Mahnwachen hatte die Polizei insgesamt 24 Strafanzeigen gegen Teilnehmende schreiben müssen.
Dass die Polizei nun gegen den stattgegebenen Eilantrag des Verwaltungsgerichts vorgeht, hatte Samstagnachmittag zur Folge, dass die geplante pro-palästinensische Demo vom Hauptbahnhof Münster bis in die Innenstadt in der geplanten Form nicht stattfinden durfte. Stattdessen musste der Protest in Form einer Kundgebung auf dem Stubengassen-Platz stattfinden.
Im Laufe dieser Woche dürfte im Rahmen der eingereichten Beschwerde seitens der Polizei klar sein, wie künftig pro-palästinensische Proteste in Münster stattfinden können.

Rund 150 Menschen bei Kundgebung dabei
Begleitet von einem Großaufgebot der Polizei, unter anderem mit Kräften aus der Bereitschaft, demonstrierten insgesamt 150 Teilnehmende letztendlich auf der Stubengasse für Frieden in Palästina. Jede Menge Palästina-Flaggen waren zu sehen. Immer wieder rief die Menschenmenge Worte wie "Free Palestine!", "Stoppt den Krieg!" oder "Hoch die Internationale Solidarität!", aber auch "Schäm dich Deutschland" oder "Kein Genozid".
Die Polizei zeigte sich rund um die Kundgebung sehr präsent und filmte die Menschenmenge. Im ANTENNE MÜNSTER-Interview auf der Stubengasse zeigte sich Polizei-Pressesprecher Jan Schabacker zufrieden:
"Bisher haben sich alle Teilnehmenden der Kundgebung an die Regeln gehalten."
Bis 17 Uhr ist die Kundgebung angemeldet. Dann soll sie auch zu Ende gehen.