Böllerverbot in Münsters Altstadt

Um die Besucher:innen zu schützen, erlaubt die Stadt Münster in der Silvesternacht auf dem Domplatz und Prinzipalmarkt kein Feuerwerk.

© ANTENNE MÜNSTER/Goebel

Wie bei den vergangenen beiden Jahreswechseln ist dort sowohl das Abbrennen und Abschießen als auch das Mitführen von Pyrotechnik verboten. Die Einschränkung gilt vom 31. Dezember 2025 um 22 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 4 Uhr.

Durch den leichtfertigen Umgang mit Böllern und Silvesterraketen ist es in dem Altstadtbereich in der Vergangenheit zu Verletzungen und Gefährdungen von Personen gekommen. Das Verbot zielt auf die Stunden vor und nach Mitternacht, wenn erfahrungsgemäß besonders viele Menschen auf den Domplatz und den Prinzipalmarkt ziehen. Die räumliche Enge erhöht das Risiko, dass Sicherheitsabstände nicht eingehalten und Menschen durch unsachgemäß gezündete Feuerwerkskörper verletzt werden. Ein weiterer Grund für das Verbot ist die empfindliche Bausubstanz der historischen Fassaden an Prinzipalmarkt und Domplatz.

Die Stadt Münster verbietet in der Silvesternacht 2025/26 am Domplatz und Prinzipalmarkt das Abbrennen, Abschießen und Mitführen von Pyrotechnik.© Stadt Münster
Die Stadt Münster verbietet in der Silvesternacht 2025/26 am Domplatz und Prinzipalmarkt das Abbrennen, Abschießen und Mitführen von Pyrotechnik.
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"Noch lässt der Gesetzgeber die Silvester-Böllerei als Ausnahme vom allgemeinen Verbot zu. Bis es hier Bewegung gibt, kann jeder Einzelne die Böllerei einschränken oder ganz darauf verzichten und so einen Beitrag für Umwelt und Sicherheit leisten", verweist Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer auf die bundesweite Debatte um das Pro und Contra zum Silvesterfeuerwerk.

Verstärkte Kontrollen

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Münster wird in der Innenstadt das Verbot in der Silvesternacht kontrollieren. Um die Sicherheit zu erhöhen, dürfen die Mitarbeiter:innen des KOD mitgebrachte Pyrotechnik sicherstellen, bevor es durch das Anzünden zu gefährlichen Situationen kommt. Zur Gefahrenabwehr können die KOD-Streifen auch dort eingreifen, wo keine Pyrotechnik-Verbotszone besteht.

Gefährliche Gegenstände am Bahnhof verboten

Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen zeitweise untersagt. Die Verfügung zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Bahnhöfen, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren. An Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) gilt rund um die Uhr an insgesamt 16 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände, darunter auch im Hauptbahnhof von Münster. Der Geltungsbereich umfasst den Gebäudekomplex des Bahnhofs inklusive der Gleisanlagen.

Zur Durchsetzung der Verfügung wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen in den betroffenen Bahnhöfen durchführen. Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden sowie bei Verstößen gegen das Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Mitführverbot umfasst gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Messer, Beile und Pistolen), sowie Luftdruck und CO2-Waffen und alle weiteren Objekte, die potenziell zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen geeignet sind.

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