BGH kassiert Urteil
Veröffentlicht: Montag, 26.09.2022 16:00
Das Landgericht Münster muss sich nochmal mit der Mutter eines vielfach vergewaltigten Jungen befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt eine mildere Strafe.

Der Bundesgerichtshof hat das Strafmaß im Urteil gegen Sabrina K. kassiert. Er verlangt ein geringeres Strafmaß. Vor knapp einem Jahr hatte das Landgericht die allein sorgeberechtigte Frau zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Grund: Beihilfe durch Unterlassung. Die Frau soll gewusst haben, dass ihr Lebensgefährte Adrian V. ihren damals zwölfjährigen Sohn immer wieder schwer sexuell missbraucht hat. Sie habe aber nichts dagegen unternommen.
Sabrina K. hatte in ihrem Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Sie sagte, sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu Adrian V. zu beenden.
Dem Urteil an sich widerspricht der Bundesgerichtshof nicht, er verlangt aber ein geringeres Strafmaß. Das Urteil ist aufgehoben und zur Neubestimmung der Strafe an eine andere Kammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.