Anklage gegen Kegelbrüder

Müssen die Kegelbrüder aus Münster jetzt doch noch ins Gefängnis? Nach einem Brand auf Mallorca fordert die dortige Staatsanwaltschaft jetzt sieben Jahre Haft.

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Fast vier Jahre nach dem Großbrand in der mallorquinischen Bar "Why Not" sollen acht der ursprünglich dreizehn sogenannten Kegelbrüder aus Albachten jetzt ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und möchte die Männer sieben Jahre hinter Gittern schicken und 100.000 Euro Schadenersatz zahlen. Sie wirft ihnen vor, den Brand im Mai 2022 verursacht zu haben und legt ihnen vorsätzliche Brandstiftung und leichte Körperverletzung zur Last. Sie hätten brennende Zigarettenstummel, Bier und andere Flüssigkeiten von den Balkonen ihrer Hotelzimmer geworfen und so das Feuer entfacht, so die Annahme der Staatsanwaltschaft. Die Männer hatten immer wieder ihre Unschuld beteuert. Das Landgericht Palma muss nun entscheiden, ob es ein Verfahren eröffnet.

Angeklagte betonen weiterhin ihre Unschuld

Die Angeklagten bringen der spanischen Justiz weiterhin ihr Vertrauen entgegen, heißt es in einer Pressemitteilung der spanischen Anwälte. Sie betonen weiterhin ihre Unschuld und gehen davon aus, dass der Sachverhalt in der anstehenden Hauptverhandlung umfassend, objektiv und fair aufgeklärt werde. Während der gesamten Ermittlungsphase haben sowohl die Verteidigung als auch die Beschuldigten eine uneingeschränkt kooperative Haltung gegenüber der Justiz, 1 dem Verfahren und der materiellen Wahrheitsfindung eingenommen, heißt es weiter. Die Angeklagten hätten freiwillig an allen prozessualen Maßnahmen teilgenommen und sich jederzeit kooperativ gegenüber den spanischen Behörden verhalten. 

Engagement bei freiwilliger Feuerwehr

In der Pressemitteilung der spanischen Anwälte heißt es weiter:

Die Männer haben den Brand nicht verursacht. Im Gegenteil: Einige von ihnen engagieren sich seit Jahren in der örtlichen freiwilligen Feuerwehr. Als solche haben sie den Hotelgästen beim Verlassen des Gebäudes geholfen, als sich das Feuer ausbreitete, und erlitten dabei selbst Rauchvergiftungen – ein Umstand, der sich auch aus den Ermittlungsunterlagen ergibt.

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