Alles rund um den Führerschein-Umtausch

Bis zum 19. Januar müssen Führerscheine im Kartenformat aus den Jahren 1999 bis 2001 umgetauscht werden. Wie das Ganze abläuft und alle weiteren Infos haben wir für euch zusammengefasst.

© ANTENNE MÜNSTER

Bis zum Jahr 2033 müssen in Deutschland 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. So will es eine EU-Richtlinie. Ziel ist es, alle Führerscheine auf ein einheitliches und fälschungssicheres Format umzustellen, heißt es vom Kraftfahrtbundesamt. Jetzt sind die Führerscheine der Jahre 1999 bis 2001 dran. In Münster müssen sich bis zu 15.000 Menschen kümmern, schätzt die Führerscheinstelle.

Ab wann kann ein Termin vereinbart werden?

Ab sofort könnt ihr euch kümmern. Termine könnt ihr momentan mit einem Vorlauf von drei Wochen Online bei der Kfz-Zulassung- und Führerscheinstelle vereinbaren, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Manchmal gehe es aber auch kurzfristig für denselben oder darauffolgenden Tag - je nach Lage. Denn: "Die Anzahl buchbarer Termine verändert sich dynamisch, zum Beispiel, weil bereits gebuchte Termine von Kunden wieder storniert werden oder in Abhängigkeit der Ressourcen zusätzliche Termine freigeschaltet werden können". Wer einen Termin braucht, schaut am besten immer mal wieder Online nach.

Was muss ich mitnehmen und wie teuer wird es?

Wenn ihr einen Termin bekommen habt, müsst ihr zur Kfz-Zulassung- und Führerscheinstelle an der Rudolf-Diesel-Straße 7 euren Führerschein, einen Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Foto mitnehmen. Das Ganze kostet 30,40 Euro, inklusive Versand an die Meldeschrift.

Kann ich das Ganze auch Online erledigen?

Das Ganze Online abzuwickeln, geht momentan noch nicht, heißt es weiter von der Stadt. Aber: Es werde momentan dran gearbeitet. Die Führerscheinstelle geht davon aus, dass es Anfang kommenden Jahres soweit sein könnte; dass der Antrag Online gestellt werden kann. Derzeit laufen die Vorbereitungen, heißt es.

Was passiert, wenn man es nicht rechtzeitig schafft?

Der Führerschein ist dann ungültig, die Fahrerlaubnis bleibt aber weiter bestehen. Durch den angelaufenen Führerschein hat der Inhaber oder die Inhaberin der Fahrerlaubnis "nur" ein ungültiges Nachweisdokument. Bei einer Verkehrskontrolle muss der Autofahrer oder die Autofahrerin ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro zahlen. Die Stadt teilt weiter mit: "Es obliegt jedoch der mit der Verkehrsüberwachung und Verfolgung von Verkehrsverstößen befassten Polizei, in Anwendung des Opportunitätsprinzips von einer Ahndung von Verstößen gegen die vorgenannte Umtauschpflicht abzusehen."

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