Waffenverbotszone am Hauptbahnhof

Von heute (15.11., 14:00 Uhr) an bis zum 23.12.2024 (24 Uhr) gilt an insgesamt 26 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände. Davon betroffen ist auch der Hauptbahnhof Münster.

Das Verbot gilt jeweils montags bis donnerstags von 14 bis 23 Uhr und am Wochenende durchgehend von freitags 14 Uhr bis sonntags 24 Uhr. 3:00 Uhr und Freitag, 14:00 Uhr durchgehend bis Sonntag, 24:00 Uhr. Es gilt im gesamten Gebäudekomplexe des Bahnhofs inklusive der Gleisanlagen. Das Mitführverbot umfasst gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Messer, Beile und Pistolen), sowie Luftdruck- und CO2-Waffen und alle weiteren Gegenstände, die potenziell zum Herbeiführen erheblicher Verletzungen geeignet sind.

Mehr Kontrollen durch die Bundespolizei

Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden sowie bei Verstößen gegen das Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Seit 2018 hat die Bundespolizei in NRW bereits fast 40 solcher Allgemeinverfügungen anlassbezogen und zeitlich begrenzt an ausgewählten Bahnhöfen erfolgreich durchgeführt, zuletzt anlässlich der Fußballeuropameisterschaft an allen Spielorten sowie anlässlich der Sessionseröffnung des rheinischen Karnevals am 11.11.2024.

Mehr Besucher u.a. durch Weihnachtsmärkte

2,2 Millionen Menschen in NRW nutzen im Durchschnitt täglich das Verkehrsmittel Bahn, teilt die Bundespolizei mit. Die Bahnhöfe sind insbesondere bei Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten in den Städten sehr stark frequentiert und werden zur An- und Abreise genutzt. Gewaltdelikte stellen in diesem Zusammenhang ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen dar. Die Anzahl der durch die Bundespolizei festgestellten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in NRW ist auf einem hohen Niveau und 2024 im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Die Bundespolizei will mit der Allgemeinverfügung an den Bahnhöfen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei Weihnachtsmärkten und anderen Veranstaltungen leisten. Die Allgemeinverfügung stellt einen wichtigen Baustein in der Bekämpfung der Gewaltkriminalität mittels gefährlicher Gegenstände dar.

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