Tipps für die Steuererklärung

Die Finanzämter in Münster informieren über Fristen und alles weitere Wissenswerte.

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Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2019 beginnt in diesem Jahr ab Mitte März. Das teilten Jochen Elbertzhagen, Leiter Finanzamt Münster Außenstadt (l.) und Daniel Heck, Leiter Finanzamt Münster Innenstadt (r.) am Donnerstag (27.02.) bei einem Pressegespräch mit. Arbeitgeber und Versicherungsträger (u.a. Rentenversicherung, Krankenversicherung) müssen die steuerrelevanten Daten – die sogenannten eDaten – bis zum 28.02. der Finanzverwaltung übermitteln. Erst danach kann im Rahmen der Bearbeitung auf gesicherte Daten zurückgegriffen werden.

Die Münsteraner Finanzämter werden im März zügig mit der Bearbeitung der Steuererklärung beginnen. Jochen Elbertzhagen im ANTENNE MÜNSTER-Interview:

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Zu den Bearbeitungszeiten können nur sehr allgemeine Angaben gemacht werden. Innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten werden nahezu 95 % aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet. Die Dauer hängt im Einzelfall davon ab, ob Rückfragen an die jeweilige Bürgerin oder den jeweiligen Bürger erforderlich sind. Die Bearbeitungszeit kann sich zum Beispiel dann verlängern, wenn Steuerfälle besonders komplex sind (umfangreiche Sachverhaltsaufklärung, Anhörungen/Erörterungen, Schriftwechsel zwischen Bürgerinnen / Bürgern und Finanzamt). Daher ist es möglich, dass die Bearbeitung der Steuererklärung in Einzelfällen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Auf der anderen Seite erhalten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerbescheide wesentlich schneller.

Abgabefristen

Seit dem Veranlagungszeitraum 2018 ist Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung der 31.07. des Folgejahres – für 2019 also der 31.07.2020. Sofern eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein mitwirkt, verlängert sich die Frist bis zum 28.02.2021.

Abgabe in elektronischer Form / Infoveranstaltungen

Die Finanzämter werben dafür, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Mit einer Abgabequote in elektronischer Form von über 60 % können sich die Münsteranerinnen

und Münsteraner im NRW-Vergleich sehen lassen. Dennoch gehen immer noch viel zu viele grün-weiße Papiervordrucke in den Finanzämtern ein. Unter www.elster.de steht den Bürgerinnen und Bürgern für die elektronische Abgabe das kostenlose Portal "ELSTER Ihr Online-Finanzamt" zur Verfügung. Wer sich dort registriert, erhält ein persönliches ELSTER-Zertifikat und damit nicht nur einen bequemen und sicheren, sondern auch papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt. Zusätzlich steht nach der Registrierung der eDaten-Abruf zur Verfügung. Die an das Finanzamt durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) elektronisch übermittelten eDaten können schnell und sicher abgerufen und direkt in die Steuererklärung eingefügt werden. Die Möglichkeit der Übernahme der Daten aus dem Vorjahr ist ein weiterer Vorteil.

Grundsätzlich müssen mit der Steuererklärung keine Belege mehr eingereicht werden. Eine Vorlage ist nur noch auf Nachfrage des Finanzamtes erforderlich. Somit kann die Steuererklärung über "ELSTER Ihr Online-Finanzamt" vollständig papierlos eingereicht werden. Jochen Elbertzhagen im ANTENNE MÜNSTER-Interview:

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Info-Veranstaltungen

Wie auch im letzten Jahr informieren die Finanzämter Münster-Außenstadt und Münster-Innenstadt interessierte Bürgerinnen und Bürger am 18. und 24. März 2020, jeweils ab 17:00 Uhr im Konferenzbereich der Oberfinanzdirektion, Albersloher Weg 250 über die Vorteile, die "ELSTER Ihr Online-Finanzamt" für die digitale Abgabe der Steuererklärung bietet.

Zunächst wird "live" der Ablauf des Registrierungsverfahrens gezeigt. Außerdem wird erläutert, wie die Übernahme von elektronischen Daten (z.B. gezahlte Lohnsteuer,

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) in die eigene Steuererklärung funktioniert. Ein weiterer Schwerpunkt wird der Transfer von Daten von "ElsterFormular" zum Online-Finanzamt sein. ElsterFormular kann letztmalig für die Steuererklärung 2019 genutzt werden und wird danach nicht mehr angeboten!

Fragen können im Anschluss an den Vortrag bei den ELSTER-Ansprechpersonen der Finanzämter geklärt werden.

Aufgrund begrenzter Kapazitäten bitten die Finanzämter um namentliche Anmeldungen unter Angabe der Personenzahl und des Wunschtermins per E-Mail über https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-munster-aussenstadt unter dem Stichwort "Elster-Infoveranstaltung". Sollten im Zeitpunkt der Anmeldung bereits beide Termine ausgebucht sein, wird per Mail einen Ersatztermin angeboten.

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