Staatsanwaltschaft Köln durchsucht Baufirma in Münster

Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Geschäftsräume einer Baufirma hier in Münster durchsucht und jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen die Firma eingeleitet.

© Staatsanwaltschaft Köln

Eine Münsteraner Baufirma soll mutmaßlich mitschuldig daran sein, dass im November 2020 eine tonnenschwere Betonplatte, die sich auf der A3 bei Köln aus einer Lärmschutzwand gelöst hat, eine Autofahrerin erschlagen hat. Zudem ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen den Landesbetrieb Straßen.nrw, zwei Prüfingenieure und gegen eine weitere Baufirma aus Ibbenbüren im Nachbarkreis Steinfurt. Nach dem Unglück vor knapp anderthalb Jahren hatte der Landesbetrieb zugegeben, dass beim Anbringen der Platte vor 15 Jahren improvisiert worden sein, um einen Höhenunterschied auszugleichen.

Ermittlungen gegen 15 Personen

Im Fall der umgestürzten Lärmschutzwand auf der A3 bei Köln wird gegen insgesamt 15 Beschuldigte ermittelt. Dabei handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Freitag um sieben Mitarbeiter :innen des Landesbetriebs Straßenbau NRW, zwei Prüfingenieure und sechs Mitarbeiter:innen von Baufirmen in Münster und Ibbenbüren im Nachbarkreis Steinfurt. Die Wand war im November 2020 umgestürzt. Eine Autofahrerin war in ihrem Wagen von dem plötzlich herabstürzenden Teil der Schutzwand erschlagen worden.

Mitschuld am Unfall

Versäumnisse beim Landesbetrieb waren nach Erkenntnissen des Verkehrsministeriums von Nordrhein-Westfalen mindestens "mitursächlich" für den tödlichen Unfall, hieß es bereits kurz nach dem Vorfall. Eine fehlerhafte Verankerung der Betonplatte in der Schallschutz-Konstruktion war damals schnell als Ursache ausgemacht worden. Diese war offenbar schon im Juli 2008, vier Wochen vor dem Einbau der Platte, aufgefallen und die Baufirma gefragt worden, ob sie die sichere Statik dennoch nachweisen könne.

Ohne eine Antwort darauf wurden die Betonplatten dann eingebaut. Eine Prüfung durch Dritte gab es nicht, die Firma meldete 2013 Insolvenz an. In den kommenden Jahren sei es zu weiteren Fehlern gekommen: So habe der Landesbetrieb bei den betroffenen Stützwänden die Hauptprüfungen nicht regelkonform durchgeführt, schreibt das Ministerium. Nun könnte der Fall auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

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