Sexualdelikte beschäftigen Landgericht Münster

Die Richter:innen mussten sich am Dienstag (17.10.) mit gleich zwei Fällen befassen. Einer der beiden Prozesse ging bereits am selben Tag zu Ende.

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Einem 26-jährigen Mann aus Lengerich wird der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen - doch nicht nur das. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Vergewaltigung vor: Er soll eine Frau mehrmals damit unter Druck gesetzt haben, bestimmte Chatinhalte mit ihr zu veröffentlichen, um sie zum Sex zu zwingen. Eine weitere Frau soll er dazu gebracht haben, ihr Kleinkind sexuell zu missbrauchen, damit er selbst per Videochat zuschauen konnte. Die Frau wird strafrechtlich gesondert verfolgt. Für den Prozess gegen den Mann aus Lengerich sind insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt.

Bereits bei der ersten Verhandlung am Dienstag (17.10.) hat der Angeklagte eingeräumt, Kinderpornografie besessen zu haben. Auch den Vorwurf, eine Frau dazu gebracht zu haben, sich an ihrem Kleinkind zu vergehen, gab er zu. Den Vorwurf der Vergewaltigung stritt er jedoch ab. Der Prozess geht also noch weiter.

Zweiter Prozess bereits geendet

Die zweite Verhandlung ist dagegen bereits am ersten Tag (17.10.) zu Ende gegangen. Das Gericht befasste sich mit einem 59-jährigen Münsteraner. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Jahr 2020 rund 150.000 kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen zu haben, gesichert auf mehreren Speichermedien. Das Gericht folgte diesem Vorwurf.

Der Mann sitzt bereits seit 2020 in Haft. Damals wurde er unter anderem wegen mehrfachem sexuellen Missbrauch von Kindern und wegen der Herstellung von Kinderpornografie verurteilt. Der Angeklagte muss nun für acht Einzelstraftaten eine Freiheitsstrafe von insgesamt 5 Jahren absitzen, sie gilt ab dem Jahr 2020.

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