Lehrer aus Münster ins Ruhrgebiet?

Vor den Osterferien ist eine Info-Veranstaltung geplant. Es geht um die geplante Abordnung von Lehrkräften aus dem Münsterland ins Ruhrgebiet.

Münster trifft der Lehrer:innen-Mangel nicht so stark wie andere Regionen in Deutschland. Hier bei uns sind vergleichsweise viele Lehrer:innen vorhanden - im Ruhrgebiet dagegen nicht. Die Bezirksregierung Münster plant deshalb, zum nächsten Schuljahr Lehrer:innen von hier dorthin zu versetzen. Deshalb gibt es seit Wochen Ärger. Eine Info-Veranstaltung soll nun die Wogen glätten.

Veranstaltung soll Transparenz schaffen

Noch vor den Osterferien soll die Info-Veranstaltung stattfinden. In ihr will die Bezirksregierung klar machen, dass es nur eine vorübergehende Versetzung ist, die auf die betroffenen Lehrer:innen zukommt - maximal zwei Jahre! Vor allem an Grundschulen in Bottrop, Gelsenkirchen und Recklinghausen sind Lehrer:innen knapp, dorthin sollen die Lehrerkräfte aus Münster und Umland. Wie viele es genau sind, lässt sich erst in einigen Wochen einschätzen.

Lehrkräfte-Gewerkschaften hier in Münster schlagen Alarm: Eine Ellenbogen-Mentalität im Lehrerzimmer würde dadurch entstehen, dass Schulleiter:innen der Bezirksregierung im Februar schon Namen nennen sollten, wer womöglich versetzt werden soll.

Die Bezirksregierung Münster begründet die Pläne damit "eine gerechte Unterrichtsversorgung an allen Schulen im Regierungsbezirk" gewährleisten zu wollen, "um allen Schulkindern des Bezirks die gleichen Bildungschancen zu geben." Die genaue Zahl der offenen Stellen kann noch nicht benannt werden, da die Bedarfssituation aufgrund der laufenden Einstellungs- sowie Abordnungs- und Versetzungsverfahren derzeit sehr dynamisch sei.

Einen Termin für die Info-Veranstaltung gibt es noch nicht.

Gesetz macht Abordnung möglich

Lehrkräfte können, wenn dienstliche Gründe vorliegen, vorübergehend ganz oder teilweise an eine andere Dienststelle abgeordnet werden. Dies ist keine Spezialregelung für den Schulbereich, sondern sie gilt nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen gleichermaßen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst und somit auch für Lehrkräfte im Landesdienst.

Bei einer Abordnung handelt es sich um einen vorübergehenden Wechsel der Dienststelle und nicht um eine dauerhafte Versetzung an eine andere Stammschule, sodass alle abgeordneten Lehrkräfte nach Ablauf dieser Zeit an ihre ursprünglichen Schulen zurückkehren können. Der Abordnungszeitraum beträgt dabei bis zu zwei Jahre.

Bei den Abordnungen handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen. Dabei erfolgt eine Bewertung durch die Schulaufsichtsbehörde. Hierbei berücksichtigt diese sämtliche Umstände des Einzelfalls und trifft eine Entscheidung unter Abwägung der dienstlichen Belange (öffentliches Interesse) und der individuellen Belange der Lehrkraft. 

Die Schulaufsichtsbehörde berücksichtigt bei ihrer Entscheidung auch die Stellungnahme der jeweiligen Schulleitung. Die Entscheidungszuständigkeit verleibt jedoch bei der Schulaufsichtsbehörde. Darüber hinaus sind bei Abordnungen in der Regel auch die örtlichen Personalvertretungen zu beteiligen.