Atommüll darf nach Ahaus kommen

Der Atommüll aus Jülich bei Aachen darf in Ahaus gelagert werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute Nachmittag (03.12.) entschieden.

Das Gebäude des Oberverwaltungsgerichtes in Münster von außen.
© Symbolfoto ANTENNE MÜNSTER/Strunck

Die Stadt Ahaus und ein Anwohner haben eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht kassiert - ihre Klage wurde heute (03.12.) abgewiesen. Ahaus will den Atommüll aus Jülich nicht haben. Doch das OVG hat nun entschieden: die 152 Castorbehälter mit Atommüll aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich dürfen im Zwischenlager in Ahaus gelagert werden. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen können die Kläger aber Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Vorerst wird der Atommüll mit einer Duldung in Jülich gelagert. Die Genehmigung für die Aufbewahrung dort ist abgelaufen. Wann und ob die Castoren nun nach Ahaus kommen, ist also noch offen - eine Transportgenehmigung für die Fahrt durch NRW gibt es bislang nicht.

Schon jetzt lagern zahlreiche Castoren im westlichen Münsterland. Dafür gibt es eine Betriebsgenehmigung bis 2036. Mit dem heute (03.12.) gesprochenen Urteil des OVG gibt es nun das Go für eine Ausweitung.

Stadt Ahaus und ein Anwohner klagten

Die Stadt Ahaus und ein Anwohner haben vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt. Die Klage richtete sich gegen die Bundesrepublik. Nach ihrer Überzeugung hatte die zuständige Aufsichtsbehörde für die 8. Änderungsgenehmigung aus dem Jahr 2016 bestimmte Fragen zur Sicherheit der Anlage zum Beispiel bei Angriffen von außen nicht genügend erörtert. Damit sei die Genehmigung rechtswidrig - sie ist aber nötig, um weitere Castoren im Zwischenlager aufbewahren zu dürfen. Der 21. Senat des OVG teilt die Bedenken der Kläger nicht. Die Behörde habe die nötigen Fragen geklärt. Wenn es um Geheimhaltungsfragen wie die Sicherheit des Zwischenlagers im Fall von terroristischen Angriffen gehe, sei klar, dass nicht alle Informationen offengelegt werden könnten. In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Ralph Heine der Klägerseite vorgeworfen, sich zu wenig mit den schriftlichen Anlagen in der Genehmigung beschäftigt zu haben. Die entscheidenden Fragen seien durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hinreichend und konservativ abgeschätzt und beantwortet worden.

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