AfD vs. Verfassungsschutz

Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) verhandelt darüber, ob die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall gelten darf.

© ANTENNE MÜNSTER

In dem Berufungsverfahren geht es darum, ob die AfD und auch die Jugendorganisation "Junge Alternative" weiter als "Verdachtsfall" bezeichnet und somit vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen. Die Klagen der AfD gegen diese Einstufung vom Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln hatten keinen Erfolg. Die AfD hat deshalb Berufung vor dem OVG eingelegt. Wenn das Gericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt, darf die AfD weiter vom Verfassungsschutz beobachtet und abgehört werden. Als letzte Instanz ist dann für die AfD noch der Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Viele Interessierte haben sich am ersten Verhandlungstag eingereiht, um ins Gerichtsgebäude zu dürfen.© ANTENNE MÜNSTER
Viele Interessierte haben sich am ersten Verhandlungstag eingereiht, um ins Gerichtsgebäude zu dürfen.
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Großes öffentliches Interesse

Rund 100 Journalist:innen wollen über das Verfahren berichten. Für die Öffentlichkeit gab es weitere 100 Plätze. Große Demonstrationen sind nicht angemeldet. Dennoch ist die Polizei mit einem starken Aufgebot vor Ort und hat den Aegidiikirchplatz vor dem Gericht abgesperrt. 

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Kurz vor 9 war am ersten Verhandlungstag Einlass für alle Interessierten.© ANTENNE MÜNSTER
Kurz vor 9 war am ersten Verhandlungstag Einlass für alle Interessierten.
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Aber auch viele Privatpersonen sind gekommen, um das Verfahren zu verfolgen:

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Verzögerungstaktik der AfD

Nach Anträgen der AfD auf Vertagung des Verfahrens und Befangenheit gegen einzelne Richter hat das NRW-Oberverwaltungsgericht einen weiteren Antrag auf Ablehnung des gesamten Senats abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck warf der AfD in der Begründung Rechtsmissbrauch vor. Die Partei habe keine neuen Argumente aufgeführt. Der Antrag sei pauschal und offensichtlich grundlos gestellt worden. Kurz darauf stellte die Partei den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, weil sie aus einem offiziellen Dokument zitieren wollte, das nicht veröffentlicht werden darf. Dem stimmte der Senat zu. Zuschauer:innen und Pressevertreter:innen mussten das OVG verlassen.

Vorentscheidung für komplettes AfD-Verbot?

Das Urteil könnte auch wegweisend für ein mögliches komplettes AfD-Verbot sein. Wenn auch das OVG die AfD zum Verdachtsfall erklärt, will die Petitionsplattform "innnit" darauf drängen, sofort ein Prüfverfahren für ein Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg zu bringen. Eine Petition dafür hatte über 800.000 Unterschriften bekommen.

Vertreter:innen von "innit" wollen am Mittwoch (13.03.) vor dem OVG in Münster für diese Forderung mit einem Banner demonstrieren. 

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