
Hallenbäder öffnen
Die neue NRW-Coronaschutzverordnung sorgt für veränderte Rahmenbedingungen.
Veröffentlicht: Freitag, 20.08.2021 10:00
Seit Freitag (20.08.) gilt: Nur noch Getestete, Geimpfte und Genesene dürfen in den Hallenbädern schwimmen.
In den Freibädern dagegen können sich die Badegäste über weitreichende Lockerungen freuen. Für den Besuch der Coburg sowie der Freibäder Stapelskotten und Hiltrup ist ab sofort keine Online-Reservierung mehr erforderlich. Wer hier seine Bahnen ziehen will, kann dies ohne Anmeldung, ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis tun.
Das Hallenbad Mitte öffnet am Montag (23.08.) das erste Mal wieder nach der Sommerpause. Auch das Hallenbad Kinderhaus kann weiter genutzt werden, das Hallenbad Ost öffnet am 6. September. Die Hallenbäder Roxel, Wolbeck und Hiltrup stehen wegen der hohen Nachfrage nach Schwimmkursen zunächst ausschließlich den Vereinen und Schulen zur Verfügung.
3 G nachweisen
Die Hallenbäder Mitte und Kinderhaus sind für getestete, geimpfte und genesene Badegäste geöffnet, und zwar ohne Zeitfenster. Damit bei den Einlasskontrollen in den Hallenbädern keine langen Wartezeiten entstehen, werden alle Badegäste gebeten, das entsprechende Nachweisdokument sowie ein amtliches Ausweisdokument bereit zu halten. Wie in den Freibädern ist keine Onlinereservierung mehr vorgesehen. Im Hallenbad Kinderhaus dürfen sich 135 Personen gleichzeitig aufhalten, im Hallenbad Mitte sind es 160 Personen.