Zwei Urteile im Missbrauchskomplex Münster

Im Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht Münster zwei Männer aus Hannover zu Haftstrafen verurteilt. Ein 30-Jähriger muss für neun Taten des schweren

sexuellen Missbrauchs für 7 Jahre und 9 Monate ins Gefängnis, ein 50 Jahre alter Mann für zwei Fälle für 4 Jahre und 3 Monate. Beide Verfahren wurden getrennt und zum

Schutz der Opfer weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

© Justiz NRW

Im Fall des älteren Mannes war eine Wohnung in Hannover der Tatort. Dort hat er nach Überzeugung des Gerichts den Ziehsohn des 27 Jahre alten Hauptangeklagten im Missbrauchskomplex Münster im Herbst 2019 vergewaltigt. Im Fall des 30-Jährigen waren die Tatorte unter anderen in Münster, Hannover und auf Sylt. Beide jetzt verurteilten hatten die Taten gestanden und so dem heute elfjährigen Opfer eine Zeugenaussage vor Gericht erspart. 

In dem Komplex sind derzeit noch zwei Prozesse am Landgericht anhängig. Im Hauptverfahren gegen den 27 Jahre alten IT-Techniker und Hauptangeklagten, seine Mutter und weitere Angeklagte werden im Frühjahr die Urteile erwartet.

Weitere Meldungen