Anzeige
Zusatz-Termin im "Müllsammler"-Fall
© ANTENNE MÜNSTER
Teilen: mail

Zusatz-Termin im "Müllsammler"-Fall

Das Amtsgericht Münster hat einen zusätzlichen Termin im Prozess gegen den als "Müllsammler" bekannten Mann aus Kinderhaus festgelegt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.06.2023 13:25

Anzeige
Philipp Moser & Chris Overmann aus dem ANTENNE MÜNSTER-Team
"Müllsammler"-Psychiater stellt Gutachten vor
Anzeige

Im Prozess gegen den als "Müllsammler" und "Kran-Kletterer" bekannten Mann aus Kinderhaus gibt es einen Zusatztermin: Schon nächsten Mittwoch (28. Juni) geht es weiter. Das hat das Amtsgericht Münster nun festgelegt. Ursprünglich war nur noch ein Termin nächste Woche Freitag (30. Juni) geplant.

Bis dahin hat der Angeklagte noch Zeit, schriftlich letzte Beweis-Anträge einzureichen. Diese Frist wurde ebenfalls heute festgelegt. Zuletzt hatte er immer wieder angekündigt, entsprechende Anträge einreichen zu wollen.


Anzeige

Psychiater nennt Ausnahmen bei Schuldfähigkeit

Anzeige

Für nächste Woche Freitag ist das Urteil geplant. Die Beweisaufnahme neigt sich also dem Ende. Heute hat auch schon der Psychiater, der den Prozess begleitet, sein Gutachten vorgestellt. Er hat bei dem als "Müllsammler" und "Kran-Kletterer" bekannten Mann eine sogenannte "schizoide Persönlichkeitsstörung" festgestellt. Und dieses psychisch auffällige Verhalten beeinflusse sein Steuerungsvermögen - so kämen die regelmäßigen Beleidigungen und Bedrohungen zustande. In früheren Prozessen machte ihn das eingeschränkt schuldfähig. 

Es gibt in diesem Fall aber eine Ausnahme: Sollte er im Herbst tatsächlich seiner Nachbarin mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, dann wäre er in diesem einen Fall als voll schuldfähig einzustufen, sagt der Gutachter. Denn bei sowas schränke die Persönlichkeitsstörung nicht die Selbststeuerung ein.

Anzeige

Knackpunkt bleibt der Faustschlag

Anzeige

Knackpunkt bleibt weiterhin dieser Faustschlag: Es gab zwar Zeugen, die aussagten, den Faustschlag auf offener Straße gesehen zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Tat aber weiterhin vehement. Andere Taten hat er dagegen längst gestanden. Und da sich die Tat nicht eindeutig beweisen lässt, dürfte es kommende Woche Sache des Gerichts sein, wie es mit dem Gutachten des Psychiaters in diesem Punkt umgeht.

Anzeige
Anzeige
Anzeige