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Weitere Bewohnerparkzone in Münster
© Stadt Münster / Britta Roski
Im Quartier Pluggendorf - hier die Blumenstraße - gilt ab heute die neue Regelung zum Bewohnerparken.
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Weitere Bewohnerparkzone in Münster

Von heute an gilt auch im Quartier Pluggendorf das neue Bewohnerparken.

Veröffentlicht: Montag, 08.06.2026 03:24

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Für die Bewohnerparkzone M zwischen Aasee, Kolde-Ring und Weseler Straße gilt: Wer einen Bewohnerparkausweis hat, kann im gesamten Quartier ohne zeitliche Beschränkung parken. Ohne Parkausweis kann ein Fahrzeug nur maximal zwei Stunden abgestellt werden - wenn eine Parkscheibe ausliegt.

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Für Gäste, die ein Fahrzeug länger als zwei Stunden im Quartier abstellen möchten, können Anwohner:innen einen Besucherparkausweis beantragen. Er kostet 10,20 Euro, ist 24 Stunden gültig und sowohl online als auch im Stadthaus 1 erhältlich.

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Ausnahmen zu dieser Regelung finden sich in Teilen entlang der Scharnhorststraße und der Bismarckallee. Hier wird es Parkplätze mit Parkschein geben, auf denen man maximal vier Stunden parken kann.

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Mit der Regelung will die Stadt Münster mehr Parkraum für Anwohner:innen schaffen. Denn in zentral gelegenen Quartieren wie Pluggendorf stellen langfristig abgestellte Fahrzeuge und Parksuchverkehr durch Pendler:innen sowie Gäste des Aasees und der Innenstadt ein Problem dar.

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Weitere Bewohnerparkzone in Münster
© Stadt Münster
Zwischen Aasee, Kolde-Ring und Weseler Straße erstreckt sich die neue Bewohnerparkzone Pluggendorf (ggf. anklicken für ganze Ansicht).
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Der Bewohnerparkausweis kann für 260 Euro beantragt werden und gilt ab Einführung der Parkzone für ein Jahr. Hier alle Infos zum Online-Antrag. Für die persönliche Beantragung im Bürgerbüro empfiehlt die Stadt eine Terminvereinbarung. Zusätzlich bildet die Zeit vom 8. bis zum 22. Juni einen Übergangszeitraum, um allen Anwohnenden noch die Möglichkeit zu geben, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen.

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Pluggendorf ist die elfte Bewohnerparkzone in Münster. Die Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen ist Teil des Integrierten Parkraumkonzepts, das der Rat 2024 beschlossen hat.

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