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Was bedeuten neue Corona-Entscheidungen für Münster?
© Helmut Horstmann
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Was bedeuten neue Corona-Entscheidungen für Münster?

Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben erste Lockerungen zum 20. April beschlossen. Viele Anti-Corona-Regeln bleiben aber vorerst bis zum 3.Mai bestehen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 15.04.2020 19:34

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Einzelhandel darf wieder öffnen

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Nahezu alle Einzelhandels-Geschäfte in Münster dürfen wieder öffnen. Die Maßgabe von Bund und Ländern ist, dass die Läden eine maximale Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern haben. Das sind in Münster bis zu 90% der rund 1.900 Läden. Autohäuser, Möbelhäuser und Babyfachmärkte sowie Fahrrad-Händler und Buchhandlungen dürfen sogar ungeachtet der Größe der Verkaufsfläche ebenfalls wieder aufmachen. Größere Geschäfte können ggfs. Teile ihre Flächen abhängen, um aufmachen zu können. Darüber soll noch entschieden werden.

Wichtig: Für alle Händler gibt es strenge Hygiene- und Schutzauflagen.

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Schulen öffnen schrittweise ab 4. Mai

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Für Schulen soll es ab dem 4. Mai schrittweise wieder losgehen. Eine Sonderregelung gibt es in NRW für Abiturienten und Schüler vor Abschlussprüfungen. Diese dürfen bereits ab dem 23.04. in die Schulen kommen. Es besteht aber keine Pflicht. Wer das lieber mag, kann sich auch zuhause auf die Prüfungen vorbereiten, muss sich aber in der Schule abmelden.

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Kitas weiten Notbetreuung aus

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Kitas bleiben vorerst geschlossen, die Notbetreuung wird auf weitere Berufe ausgeweitet. Künftig dürfen auch Beschäftigte im Lebensmittelhandel, von Drogerien, Tankstellen oder der Pharmaindustrie ihre Kinder in die Notbetreuung der Kitas bringen. Auch Bankangestellte und Hausmeister gehören zu den Berufen, die nun als systemrelevant gelten. Bislang waren das unter anderem Ärzte, Krankenschwestern oder Rettungskräfte. Laut Deutscher Presse Agentur (dpa) soll die neue Verordnung zur Notbetreuung am 23. April in Kraft treten.

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Was ist mit den Friseuren?

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Friseure sollen sich darauf vorbereiten, am 4. Mai wieder zu öffnen.

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Großveranstaltungen bis mindestens 31. August grundsätzlich verboten

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Großveranstaltungen sollen noch mindestens bis zum 31. August verboten werden. Das ist für viele Veranstalter ein schwerer Schlag, der allerdings zu erwarten war. Am Donnerstag sagten bereits die Organisatoren vom Stadtfest "Münster Mittendrin" und vom Vainstream-Festival ihre Veranstaltungen ab. Auch Hafenfest, Hansemahl oder Sommersend können nicht stattfinden, wie auch größere Konzerte und Schützen- oder Bierfeste.

Und auch für Preußen Münster bedeutet die neue Verordnung: Keine Spiele in dieser Saison mehr vor Zuschauern. Ob die Saison überhaupt zu Ende gespielt, ist inzwischenfraglich. Die Preußen plädieren dafür, die Saison abzubrechen.

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Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen

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Kanzlerin Merkel sagt: Man habe einfach nicht gewollt, dass in den Städten wieder zu viel Publikumsverkehr ist. Das leckere Essen unserer Gastronomen gibt es also weiter erstmal nur per Lieferservice, z.B. über Münster bringt’s oder Hungrig.ms.

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ANTENNE MÜNSTER-Chefredakteur Stefan Nottmeier hat im Gespräch mit den Morgenmoderatoren Miriam Gerding und Gerrit Nissen die neuen Beschlüsse und ihre Auswirkungen auf Münster zusammengefasst:

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Auswirkungen der neuen Corona-Entscheidungen für Münster
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In der ANTENNE MÜNSTER-Morningshow haben Gerrit Nissen und Miriam Gerding Linus Weistropp, Geschäftsführer der Initiative Starke Innenstadt Münster, zu seiner Einschätzung der Beschlüsse gefragt:

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Linus Weistropp, Initiative Starke Innenstadt Münster
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