Wahl-O-Mat wieder online

Der Wahl-O-Mat ist wieder online. Nach einer Klage der Partei Volt war er in den letzten Tagen nicht verfügbar. Der Streit ist nun außergerichtlich beigelegt worden.


© ANTENNE MÜNSTER

Das beliebte Online-Tool der Bundeszentrale für politische Bildung zeigt die Übereinstimmung der politischen Einstellung des Nutzers mit den Wahlprogrammen der Parteien. Dabei lässt der Wahl-O-Mat Nutzer gleichzeitig höchstens acht Parteien vergleichen. Die Partei Volt hatte deshalb geklagt: Der Wahl-O-Mat bevorzuge große Parteien, kleine hätten dagegen kaum eine Chance. Die Sorge einiger Kleinparteien ist, dass sich nur wenige Nutzer die Mühe machen könnten, neben den acht größten Parteien auch ihre Ergebnisse bei den Kleinparteien aufzurufen.

In einem Eilverfahren gab das Verwaltungsgericht Köln Volt recht, der Wahl-O-Mat musste am Montag (20. Mai) abgeschaltet werden. Wie die Bundeszentrale für politische Bildung jetzt verkündete, darf der Wahl-O-Mat durch eine außergerichtliche Einigung wieder betrieben werden. Allerdings mit einer kleinen Änderung: ab sofort müsse die Beschränkung auf acht Parteien wegfallen. Stattdessen soll es bei künftigen Wahlen eine gut sichtbare Schaltfläche geben, mit der gleichzeitig alle Parteien verglichen werden können.

In einer Mitteilung wies der Präsident der Bundeszentrale Thomas Krüger darauf hin, dass der Wahl-O-Mat keine Wahlempfehlung gebe, sondern eine überparteiliche Wahlinformation.

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