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Der Eingang des Verfassungsgerichtshofes in Münster.
© Thomas Keßler, OVG NRW
Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage der Opposition ab. Damit bleibt weiter offen, ob die Schuldenaufnahme im Landeshaushalt 2023 zulässig war.
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Verfassungsgericht weist Klage gegen Landeshaushalt ab

Ein Streit um den Landeshaushalt 2023 landete vor dem Verfassungsgericht. Das Gericht in Münster verkündete heute (14.01.), es sei nicht zuständig.

Veröffentlicht: Dienstag, 14.01.2025 13:45

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War es rechtmäßig, dass im Landeshaushalt 2023 Schulden wegen des Ukrainekriegs aufgenommen wurden? Diese Frage wollten die Landtagsfraktionen von SPD und FDP vom NRW-Verfassungsgericht klären lassen. Doch das Gericht wies die Klage als unzulässig zurück. Denn das Verfassungsgericht hält sich nicht für zuständig.

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Klagen der SPD und FDP gegen Landeshaushalt

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Mitglieder der SPD und der FDP im Landtag wollten prüfen lassen, ob der Landeshaushalt 2023 gegen die Schuldenbremse verstoßen hatte, die im Grundgesetz festgelegt ist. Im Dezember 2022 hatte der Landtag beschlossen, Kredite in Höhe von 5 Milliarden Euro aufzunehmen, um die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern. Das Gericht hatte schon bei der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass das Verfassungsgericht möglicherweise gar nicht der richtige Ansprechpartner in diesem Fall sei. Mit der Entscheidung am Dienstag (14.01.) wies das Gericht die Klage schließlich ab.

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Frage der Rechtmäßigkeit weiter ungeklärt

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In der Begründung heißt es, dass der Verfassungsgerichtshof die relevanten Regelungen nicht überprüfen kann. Denn die relevanten Bestimmungen zur Schuldenbremse werden in NRW nicht in der Landesverfassung festgehalten, sondern in der Landeshaushaltsordnung. Damit sei der Verfassungsgerichtshof auch nicht zuständig. Ob die Aufnahme der Kredite zulässig war, ist somit also auch noch offen.

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