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Urteil im Parkautomaten-Prozess
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Urteil im Parkautomaten-Prozess

Zwei ehemalige Mitarbeiter der Stadt Münster sind vor dem Amtsgericht am Schlossplatz mit Bewährungsstrafen davongekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, beim Leeren von Parkautomaten über zwei Jahre rund 350.000 Euro unterschlagen zu haben.

Veröffentlicht: Mittwoch, 23.02.2022 08:15

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Der ältere Angeklagte, ein Mann aus Münster, bekam 20 Monate Haft auf Bewährung, sein jüngerer Kollege, der in Düsseldorf wohnt, 15 Monate auf Bewährung. Ob die beiden tatsächlich die 350.000 Euro unterschlagen haben, lies sich im Rahmen des Prozess aber nicht aufklären. Beide Täter konnten dazu keine Angabe machen und auch die Schadensberechnung der Stadt Münster wies eklatante Lücken auf. Somit fiel das Urteil für die ehemaligen Stadt-Mitarbeiter glimpflich aus.

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Defekte Geldkassetten

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Der Betrug konnte so lange unentdeckt gelingen, weil es in einigen Parkautomaten in Münster defekte Geldkassetten gab. Da die Stadt keine Kontrollen durchführte, waren die Ex-Mitarbeiter in der Lage, über zwei Jahre lang Geld aus ihnen einzustecken. Die beiden Angeklagten hatten beim Prozess-Auftakt vor einer Woche die Taten direkt gestanden.

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