
UKM verschärft Besuchsregeln
Das UKM passt aufgrund der höheren Infektiösität der Corona-Virus-Varianten nach Ostern seine Besucherregelung an. Ab dem 7. April sind Besuche nur noch in Einzelfällen und mit negativem Corona-Test möglich.
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.04.2021 02:42
Ab dem 7. April sind Besuche bei stationär aufgenommenen Patient:innen nur noch in Einzelfällen und nach ausdrücklicher ärztlicher Genehmigung und nicht mehr als Routinebesuche möglich. Ausnahmen werden in akuten Notfällen gemacht, ebenso wie bei der Besucher:innenregelung auf den Kinderstationen, im Palliativbereich und in der Geburtshilfe. Hier werden in Absprache mit Patienten und Angehörigen jeweils individuelle Regelungen getroffen.
Besucher:innen werden zudem dann nur noch nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltests oder mit negativem PCR-Befund eingelassen. Ohne eine entsprechende Bescheinigung ist ein Besuch nicht möglich. Zur Durchführung dieser Tests stehen die kommunalen „Bürger“-Testzentren der Stadt Münster und in der Umgebung in ausreichender Zahl zur Verfügung. Eine Schnelltestung vor Ort ist mit Ausnahme von Notfällen nicht möglich.