Teilnahmebedingungen - MünsterLand Moment

„Das ANTENNE MÜNSTER Gewinnspiel „Dein MünsterLand Moment“ präsentiert von Münsterland e.V., Münster Marketing und der Initiative Starke Innenstadt Münster e.V. 

© Münsterland e.V. luxteufelswild/Münsterland e.V. Foodistas

1.   Anerkennung der Teilnahmebedingungen 

Mit der Teilnahme an dem von ANTENNE MÜNSTER und den o.g. Institutionen veranstalteten Gewinnspiel „Dein MünsterLand Moment“ erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2.   Teilnahmeberechtigung 

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. und der Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, deren jeweilige Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Das Gleiche gilt für die Mitarbeiter und deren Angehörige von Münsterland e.V., Münster Marketing und der Initiative Starke Innenstadt Münster e.V.

3.   Gewinnspielzeitraum 

Das Gewinnspiel findet vom 31.08. bis zum 11.09.2020 jeweils montags bis freitags in der Zeit von 6 bis 10 Uhr statt. 

4.   Ablauf des Gewinnspiels / Auswahlmechanik / Gewinn 

ANTENNE MÜNSTER gibt seinen Hörern die Möglichkeit, sich auf der Internetseite von ANTENNE MÜNSTER zur Verlosung diverser MünsterLand Momente anzumelden. ANTENNE MÜNSTER wird seine Hörer und die Nutzer seiner Homepage aufrufen, sich über eine Bewerbungsmaske auf der Homepage von ANTENNE MÜNSTER für alle oder ausgesuchte MünsterLand Momente zu registrieren. Dabei werden Name und Kontaktdaten abgefragt. Gültig ist nur eine vollständige Ausfüllung der Bewerbungsmaske. Es sind Mehrfachregistrierungen pro Person zulässig. Aus allen Teilnehmern wird ANTENNE MÜNSTER nach dem Zufallsprinzip zwischen dem 31.08. und dem 11.09. - jeweils von Montag bis Freitag - täglich einen MünsterLand Moment in der Primetime um ca. 07:45 Uhr verlosen und den/die Gewinner(in) anrufen und live on air nehmen. Alle Gewinner erhalten Ihre fest terminierten Gewinngutscheine des jeweiligen Gewinntages direkt von Münsterland e.V. bzw. von Münster Marketing (abhängig von der regionalen Zuordnung des Gewinns). Die Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar und ausschließlich im Falle eines erneuten Corona-bedingten Lockdowns auf einen späteren Termin nach Absprache verschiebbar. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist übertragbar. Während des Gewinnspiels erstellt die Redaktion von ANTENNE MÜNSTER in Aufzeichnung Beiträge für das Sendeprogramm sowie ggfls. Fotos, Texte und Audiomaterial für die ANTENNE MÜNSTER-Homepage und für die social community-Seiten von ANTENNE MÜNSTER. Die Teilnehmer erklären sich dazu bereit, für entsprechende Aufzeichnungen am Telefon oder zuhause nach entsprechender Terminvereinbarung durch die Redaktion und in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-/Bild-, Video- und Textpromotions zur Verfügung zu stehen. Die Teilnehmer treten alle Rechte an der Veröffentlichung ihrer Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an ANTENNE MÜNSTER ab. Die Spielteilnahme ist unentgeltlich. Für die Kommunikation mit ANTENNE MÜNSTER per Email, Internet, Telefon oder Post fallen ggfls. Kosten für Onlinedienste, Telefonanbieter- oder Postentgelte an.

5.   Ausschluss von Teilnehmern

ANTENNE MÜNSTER behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ohne Angaben von Gründen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. ANTENNE MÜNSTER kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Programm von ANTENNE MÜNSTER (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

6.   Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Stellen ANTENNE MÜNSTER oder eine der drei o.g. Institutionen nachträglich fest, dass Teilnehmer einen im Sinne von Ziffer 5. zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht haben bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziffer 2. waren, kann ANTENNE MÜNSTER diese von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

7. Abbruch des Spiels

ANTENNE MÜNSTER behält sich vor, das Spiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Spiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen ANTENNE MÜNSTER oder eine der drei o.g. Institutionen zu.

8.   Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

9.   Haftungsausschluss

ANTENNE MÜNSTER, Münsterland e.V., Münster Marketing und die Initiative Starke Innenstadt Münster e.V. haften nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und/oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, ANTENNE MÜNSTER oder die drei o.g. Institutionen bzw. deren Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

10. Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen

Weichen mündliche Angaben im Programm von ANTENNE MÜNSTER (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Teilnahmebedingungen.

11. Salvatorische Klausel 

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechend gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke. 


Verwendete Sammelbegriffe wie Mitarbeiter, Teilnehmer, Sieger, Hörer oder andere gelten für Frauen und Männer gleichermaßen und sind daher als geschlechtsneutral anzusehen. Die männliche Bezeichnungsform wurde ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit gewählt.


ANTENNE MÜNSTER, 10.08.2020