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Stadt plant erstmal kein 2G-Modell
© Amt für Kommunikation Stadt Münster
Wolfgang Heuer, Corona-Kristenstabsleiter und Ordnungsdezernent der Stadt Münster.
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Stadt plant erstmal kein 2G-Modell

Die Stadt Münster plant erst einmal keine 2G-Regel für öffentliche Räume in der Stadt. Das sagt Münsters Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer auf ANTENNE MÜNSTER-Nachfrage.

Veröffentlicht: Donnerstag, 09.09.2021 05:13

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2G oder 3G? Das ist eine große Diskussion aktuell. In Hamburg als erstem Bundesland gilt ja seit dem 28. August bereits das 2G-Optionsmodell. Das heißt: Zum Beispiel Restaurantbesitzer oder Betreiber von Clubs, Hotels, Kirchen, Theatern, Kinos und Museen können selbst entscheiden, ob sie Geimpfte, Genesene und Getestete oder nur noch Geimpfte und Genesene hineinlassen. Entscheiden sie sich für diese 2Gs (nur Geimpfte und Genesene), fallen viele bisherige Corona-Regeln weg.

Auch in Berlin kann sich der regierende Bürgermeister Michael Müller ein 2G-Modell vorstellen. In Bremen fordern einige Gastronomen die 2G-Regel. Wir haben uns gefragt: Was sagt die Stadt Münster?

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Wolfgang Heuer
,,Wir halten an 3G fest''
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Stadt sieht keinen Grund für 2G in Münster

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Münsters Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer sieht für 2G in Münster erst einmal keine Notwendigkeit.

Im Moment möchten wir gerne in Münster an der 3G-Regelung festhalten. Die ist erst seit wenigen Wochen akut, wird umgesetzt, funktioniert, findet Akzeptanz bei den Bürgern - nach meiner Einschätzung jedenfalls - und da jetzt wieder so schnell mit einer Änderung einen anderen Weg zu beschreiten, davon halte ich nichts. Das ist auch nicht der Plan bei uns zur Zeit,

so Heuer im ANTENNE MÜNSTER-Interview. Auch der Fakt, dass aktuell alle Corona-Patien:innen in Münsters Krankenhäusern ungeimpft waren, ändere Heuers Meinung nicht.

Richtig ist, dass das Impfen die absolut richtige, notwendige und wünschenswerte Maßnahme gegen Corona darstellt. Aber die Frage, welche Regelungen zum Betreten einer Diskothek, eines Geschäftes oder des Besuchs einer Sportveranstaltung gelten - das ist nicht einfach nur mit dem Thema des Impfens zu beantworten.

Heuer geht aber davon aus, dass im Rahmen des Hausrechts Veranstalter:innen in der Stadt für einzelne Veranstaltungen die 2G-Verschärfung vornehmen können.

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