
Stadt muss sich um E-Scooter kümmern
Die Stadt Münster muss neu entscheiden, wo in Münster Elektro-Roller abgestellt werden dürften. Das hat das Verwaltungsgericht Münster beschlossen.
Veröffentlicht: Freitag, 11.02.2022 05:55
Bislang hatte die Stadt immer darauf verwiesen, dass E-Scooter-Unternehmen selbst dafür verantwortlich sind, wenn es darum geht, dass ihre Scooter nicht im Weg stehen. Die Richter glauben aber, dass diese Selbstverantwortung nicht effektiv kontrolliert werde. Damit ist auch die Entscheidung für Sondernutzungsgebühren, die die Stadt zum 1. April 2022 beschlossen hatte, so nicht mehr tragfähig.
Problem vor allem für Blinde und Sehbehinderte
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen wollte vor Gericht eigentlich erreichen, dass die E-Scooter sofort beseitigt werden müssen, weil sie "unvermutet und an ständig wechselnden Orten" zu Hindernissen und Barrieren werden.
Beschwerden gegen den Beschluss sind innerhalb von zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht möglich.