Stadt Münster beschließt Maskenpflicht ab 27. April

Der städtische Corona-Krisenstab hat am Montag Vormittag (20.04.) eine Maskenpflicht für Münster beschlossen. Sie gilt ab dem kommenden Montag (27.04.).

Münster folgt damit dem Beispiel von Bayern und ist die erste nordrhein-westfälische Großstadt, die die Pflicht einführt. Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder hatte am Morgen eine Maskenpflicht beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen verhängt. Sie gilt - wie in Münster - ab dem 27. April.

Wann muss die Maske getragen werden?

Die Maskenpflicht gilt nach Auskunft der Stadt beim Einkaufen in Läden oder auf Märkten, sowie in Bussen und öffentlichen Bereichen der städtischen Behörden. Wer keine Maske zur Verfügung habe, könne auch einen Schal oder ein Tuch vor dem Mund tragen. Wer keine Maske trägt, darf aus Geschäften oder Bussen verwiesen werden. Bußgelder sollen zumindest vorerst nicht verhängt werden.

Wer muss eine Maske tragen?

Alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres müssen eine Maske tragen. Besonders an die Schülerinnen und Schüler, die ab kommenden Donnerstag (23. April) zur Prüfungsvorbereitung in die Schulen zurückkehren, bittet der Krisenstab, schon ab diesem Datum in Bus und Bahn eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ab kommenden Montag gilt selbstverständlich auch hier die allgemeine Pflicht.

Muss es eine medizinische Maske sein?

Schals, Tücher oder selbst genähte Masken können zum eigenen wie auch zum Schutz der Mitmenschen genutzt werden. "Die zertifizierten Masken können so den Krankenhäusern und Arztpraxen, der Pflege oder dem Rettungsdienst vorbehalten werden", erläutert Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer. "Es geht darum, in Münster das Potential für eine Tröpfchen-Übertragung durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern." Wer sich eine Behelfsmaske selbst nähen möchte, findet hier eine Anleitung.

Fragen und Antworten zur Maskenpflicht von ANTENNE MÜNSTER-Reporter Michael Wessels im Gespräch mit Nachmittagsmoderatorin Miriam Gerding:


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