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Stadt erlaubt WM-Gucken im Biergarten
© ANTENNE MÜNSTER
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Stadt erlaubt WM-Gucken im Biergarten

Kurz vor dem WM-Start hat die Stadt Münster eine gute Nachricht für Fußball-Fans und Gastronomen: WM-Spiele gucken im Biergarten oder draußen vor der Kneipe ist ausnahmsweise erlaubt. 

Veröffentlicht: Montag, 08.06.2026 16:11

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Übertragungen in Biergärten und in der Außengastronomie sind während der WM auch nach 22 Uhr erlaubt. Gastwirte müssen dafür keinen extra Antrag stellen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Münster. Normalerweise gilt hier eigentlich der nächtliche Lärmschutz. Weil die Spiele wegen der Zeitverschiebung aber teilweise sehr spät anfangen, macht die Stadt eine Ausnahme. 

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Oberbürgermeister bittet um Rücksichtnahme

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Die Fußball-WM bringt Menschen unterschiedlichster Kulturen und Generationen zusammen – insbesondere beim gemeinsamen Fußballschauen. Mir ist wichtig, dass wir dieses besondere Erlebnis in Münster unkompliziert ermöglichen und der Gastronomie sowie Fans verlässliche Rahmenbedingungen geben

sagt Oberbürgermeister Tilman Fuchs:

Mit der Ausnahmeregelung schaffen wir Klarheit für einen unbeschwerten Fußballsommer. Gleichzeitig gilt: Dieses Miteinander gelingt nur, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen.

Daher bittet die Stadt alle Gastronominnen und Gastronomen sowie die Bürgerinnen und Bürger um gegenseitige Rücksichtnahme.

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Das sind die Regeln

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Folgende Regeln gelten für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft vom 11. Juni bis zum 19. Juli:

  • Es dürfen ausschließlich Live-Spiele der Fußball-WM 2026 gezeigt werden.
  • Nach 22 Uhr dürfen Übertragungen nur bis zum Ende des jeweiligen Spiels laufen. Anschließende Berichte dürfen nicht gezeigt werden.
  • Fernseher oder Beamer und Leinwände sollen so platziert werden, dass die angrenzende Nachbarschaft möglichst wenig gestört wird.
  • Die Lautstärke ist so niedrig wie möglich zu halten.
  • Es ist darauf zu achten, dass der öffentliche Straßenverkehr nicht abgelenkt oder beeinträchtigt wird.
  • Die genehmigten Außengastronomieflächen dürfen nicht überschritten werden. 
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