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Sozialgericht spürbar entlastet
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Sozialgericht spürbar entlastet

Das Sozialgericht in Münster hat 2023 deutlich weniger Klagen und Anträge bearbeiten müssen als in den Jahren davor.

Veröffentlicht: Donnerstag, 21.03.2024 05:00

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Im Jahr 2023 sind 4.648 Klageverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei dem Sozialgericht Münster eingegangen. Das sind 23 % weniger Verfahren als im Vorjahreszeitraum (2022). Bei im Vergleich zum Vorjahr nahezu unveränderten Erledigungszahlen (6.152 Verfahren im Jahr 2023) ist es gelungen, den Bestand an anhängigen Verfahren um 1.426 Verfahren auf 7.505 Verfahren zum Jahreswechsel 2022/2023 zu reduzieren. Diese Entwicklung setzt sich weiter fort.

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Viele der in den Vorjahren im Rahmen mehrerer Klagewellen eingegangenen sogenannten Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten konnten im Jahr 2023 bearbeitet und abgeschlossen werden. Diese Streitverfahren banden jedoch nach wie vor einen wesentlichen Teil der Arbeitskraft des Gerichts. Verfahren anderer Fachgebiete - die gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen von Renten- und Unfallversicherungsträgern, der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcentern oder der Streit über den Grad der Behinderung (GdB) - rücken nunmehr wieder vermehrt in den Fokus der derzeit 24 Richter:innen des Sozialgerichts Münster. "Nach Jahren einer extrem hohen Belastung befindet sich das Sozialgericht Münster nunmehr langsam wieder in 'ruhigerem Fahrwasser'. Bei dieser Entwicklung kann damit gerechnet werden, dass der Rechtsschutz künftig, bei gleichbleibender personeller Ausstattung, noch zügiger gewährt werden kann", so der Präsident des Sozialgerichts Ulrich Scheer. 

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Digitalisierung – eAkte

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Seit dem 24.01.2022 pilotiert das Sozialgericht Münster im Rahmen der Digitalisierung der Justiz die elektronische Aktenführung (e²A) und arbeitet mit der eAkte.

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Als erstes Sozialgericht in Nordrhein-Westfalen nutzt das Sozialgericht Münster für alle seit dem 01.05.2022 eingehenden Klagen und Anträge des einstweiligen Rechtsschutzes die sog. "führende eAkte". D. h. die ab diesem Zeitpunkt eingehenden Klagen und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes werden ausschließlich elektronisch geführt. Die zuvor sowie für einen Übergangszeitraum erforderliche personal-, zeit- und ressourcenaufwendige parallele Führung einer Papierakte entfällt in diesen Verfahren. Mittlerweile (Stand 03/24) werden ca. 85 % des Bestandes an Klagen und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes des Gerichts ausschließlich elektronisch geführt. "Ein Abschluss des Überführungsprozesses hin zu einer ausschließlich elektronischen Aktenführung in Rechtssachen bei dem Sozialgericht Münster ist damit zeitnah absehbar", prognostiziert Vizepräsident des Sozialgerichts Christian David Klein.

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Für alle Mitarbeiter:innen des Gerichts bedeutete die Einführung der eAkte Abschied nehmen von bisher lang eingefahrenen Arbeitsweisen. "Dank der hohen Einsatzbereitschaft und vor Allem einer großen Umstellungsfähigkeit erfolgt eine Bearbeitung der Verfahren zwischenzeitlich jedoch bereits wieder routiniert unter Ausnutzung der vielen Vorteile einer digitalen Aktenführung", meint Gerichtspräsident Ulrich Scheer. Erforderlich wurden neue Formen der Arbeitsorganisation. Möglich ist nun auch Telearbeit im Home-Office für Servicekräfte. Servicekräfte haben jetzt die Möglichkeit, an zwei Tagen in der Woche im Home-Office zu arbeiten. Die Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Gericht ist wesentlich einfacher und schneller geworden. Dies trägt letztlich auch zur Gewährung eines zügigen und qualitativ hochwertigen Rechtsschutzes bei. 

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