Raser von Coesfeld festgenommen

Der 29-jährige Täter wurde am Samstagabend (25. Juli) in Münster verhaftet. Vor mehr als einer Woche hatte er sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei durch die Coesfelder Innenstadt geliefert.

Polizeiauto

Täter in Münster gefasst

Seit seiner Verfolgungsjagd mit der Polizei am Abend des 17. Juli war nach dem 29-jährigen gefahndet worden. Am Samstagabend sah eine Polizistin, die privat unterwegs war, den 29-Jährigen am Ludgerikreisel in ein Taxi steigen. Sie nahm gegen 21:30 Uhr die Verfolgung mit ihrem Fahrrad auf und alarmierte ihre Kollegen. Kurz danach ließ sich der Täter widerstandslos noch in dem Taxi festnehmen. In seinen Taschen fand die Polizei geringe Mengen an Drogen und ein verbotenes Messer.

29-Jähriger jetzt in Untersuchungshaft

Schon am vergangenen Montag war vom Gericht ein Haftbefehl gegen den 29-Jährigen erlassen worden. Da er bei seiner wilden Fahrt zwei Menschen leicht verletzt und mehrere Passanten gefährdet hatte, wird ihm auch versuchter Mord vorgeworfen. Am heutigen Sonntag wurde der Täter ein Richterin vorgeführt, die den Haftbefehl verkündete und Untersuchungshaft anordnete. Laut der gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Münster und der Polizei Coesfeld äußerte sich der Täter bislang nicht zu den Vorwürfen.

Gegen fünf Fluchthelfer im Alter von 16 bis 33 Jahren aus den Kreisen Borken und Coesfeld, die den 29-Jährigen beim Untertauchen aktiv unterstützt haben sollen, wurde inzwischen ein Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung eingeleitet.

Tathergang

Am Abend des 17. Juli hatten Polizisten den Täter zunächst kontrollieren wollen, weil er ohne Sicherheitsgurt unterwegs war. Doch als der Mann die Beamten sah, raste er davon.Dabei fuhr er auch durch einen Biergarten, dort stieß sein Wagen an zwei Blumenkübel, umherfliegende Glassplitter verletzten zwei Gäste leicht. Zwei weitere Autos wurden später beschädigt, ein Kind konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Den Wagen fanden Polizisten später, die Kennzeichen waren gestohlen.

Es ist lediglich einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass in dem Außenbereich der Gastronomie nicht ein Restaurantgast, Kellner oder sonstiger Passant getötet oder schwer verletzt wurde.

Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt

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