Quarantäne bei Großraumbüros

Bei unserem Partnersender Lippewelle Hamm gibt es den ersten Coronafall in der Redaktion. Weil eine Mitarbeiterin positiv getestet worden ist, sind fast alle Moderatoren und Nachrichtenredakteure in Quarantäne. Das RKI hat gerade erst strengere Regeln zur Quarantäne empfohlen. Die findet ihr hier:

© Lippewelle

Grundsätzlich liegt die Entscheidung, welche Mitarbeitenden eines (Großraum-)Büros wie lange in Quarantäne müssen, bei dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt. Das Robert Koch Institut gibt Empfehlungen dazu raus. Am Montag (19.10.) hat das Robert Koch Institut seine Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen aktualisiert, um die Verbreitung der Aerosole zu verhindern.

Die Lippewelle Quarantäne-Redaktion

Die Mitarbeiter von Lippewelle Hamm müssen in (Arbeits-)Quarantäne, weil sie in einem Großraumbüro arbeiten. Weil sie als Radiosender als systemrelevant eingestuft worden sind, dürfen einige von ihnen eine Arbeitsquarantäne durchführen. Das Wichtigste ist: Der infizierten Kollegin geht es gut, sie hatte nur leichte Halsschmerzen, die sind schon wieder weg, sie hatte sich bei ihrem Mann angesteckt und der bei sich im Büro.

Heute morgen (21.10.) waren Chefredakteurin Collien Sanders und Morgenmoderator Jens Heusener im Interview in der ANTENNE MÜNSTER-Morningshow mit Anja Brukner, wie sie nun damit umgehen - nachdem der erste Schock verdaut ist.

© ANTENNE MÜNSTER

Die Regeln für Großraumbüros

Grundsätzlich werden Kontaktpersonen eines/einer Infizierten in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie I: höheres Infektionsrisiko
  • Kategoerie II: geringeres Infektionsrisiko

Bei Kontaktpersonen der Kategorie I empfiehlt das RKI eine häusliche Quarantäne für 14 Tage. (Im Fall von Lippewelle Hamm hat der Sender für einige Mitarbeitenden eine Ausnahmegenehmigung für eine Arbeitsquarantäne, da sie als Teil eines Radiosenders als systemrelevant eingestuft wurden).

Kontaktpersonen der Kategorie I

Kontaktperson der Kategorie I ist man

  • entweder bei enge Kontakt (<1,5 m, Nahfeld)
  • oder unabhängig vom Abstand bei einer hohen Konzentration infektiöser Aerosole im Raum

-->Viruspartikel können sich in Aerosolen bei mangelnder Frischluftzufuhr in Innenräumen anreichern, weil sie über Stunden in der Luft schweben können. Vermehrungsfähige Viren haben (unter experimentellen Bedingungen) eine Halbwertszeit von etwa 1 Stunde. In einer solchen Situation mit hoher Konzentration infektiöser Viruspartikel im Raum sind auch Personen gefährdet, die sich weit vom Quellfall entfernt aufhalten

--> Dies kann auch auf ein Großraumbüro zutreffen.

Zur Hilfe bei der Einstufung hat das RKI diese Tabelle veröffentlicht:

Quelle: RKI: Management von Kontaktpersonen (19.10.)© RKI
Quelle: RKI: Management von Kontaktpersonen (19.10.)
© RKI

Nach diesen Kriterien kann es also sein, dass das Gesundheitsamt, das für euch oder euren Arbeitgeber zuständig ist, ein gesamtes Großraumbüro unter Quarantäne stellt. Dabei ist wichtig, dass die RKI-Kriterien - wie gesagt - lediglich Empfehlungen sind, anhand derer die Gesundheitsämter ihre Entscheidungen treffen.

Falls ihr unsicher seid, wie ihr bei euch bei der Arbeit vorgehen sollt, meldet euch am besten beim Gesundheitsamt.

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