Anzeige
Amtsgericht Münster
© Amtsgericht Münster
Teilen: mail

Prozess gegen Müllsammler erneut verschoben

Der lang erwartete Prozess gegen den "Müllsammler von Kinderhaus" wird nun doch nicht am kommenden Montag beginnen. Ein Sachverständiger soll prüfen, ob der Angeklagte verhandlungsfähig ist.

Veröffentlicht: Mittwoch, 07.12.2022 14:45

Anzeige

Das Gericht ist davon überzeugt, dass ein solches Gutachten vor Prozessbeginn gemacht werden muss. Daher sei der Termin am Montag nicht zu halten. Das Verfahren wurde deshalb vom Gericht ausgesetzt und wird zu einem späteren Zeitpunkt neu terminiert.

Anzeige

Anklage enthält zahlreiche Vorwürfe

Anzeige

Der 59 Jahre alte Müllsammler ist unter anderem wegen der Besetzung eines Baukrans und fortwährender Bedrohung seiner Mitmenschen angeklagt. Der Prozess wurde schon mehrfach verschoben.

Anzeige
Prozess gegen Müllsammler erneut verschoben
© ANTENNE MÜNSTER
Immer wieder müllte der 59-Jährige sein Grundstück voll
Anzeige

Schon im vergangenen Jahr (März 2021) wurde der Mann vom Amtsgericht Münster zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe setzt sich aus vielen einzelnen Delikten zusammen, sagte uns damals ein Gerichtssprecher. Unter anderem wurde der Mann wegen Beleidigungen, Bedrohungen und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt. Nach einer Berufung erhöhte das Landgericht Münster das Strafmaß auf zwei Jahre, setzte sie aber auf Bewährung aus. Obwohl diese Strafe inzwischen rechtskräftig ist, hat der Beschuldigte offenbar nicht aufgehört, seine Nachbarn zu terrorisieren.

Anzeige

Situation eskalierte Ende November

Anzeige

Gut 24 Stunden ging es hin und her. Am 28. November hatte die Polizei den Müllsammler in Gewahrsam genommen, nachdem er seine Nachbarin bedroht haben soll. Dann hat das Gesundheitsamt ein Attest ausgestellt, woraufhin der Mann in die Psychiatrie gebracht wurde. Tags drauf hat dann das Amtsgericht entschieden, dass es für eine Zwangseinweisung nicht reicht. Der Mann wurde aus der LWL-Klinik entlassen, aber gleich wieder mit einem Haftbefehl des Amtsgerichts von der Polizei festgenommen. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde am Dienstagnachmittag verkündet. Er wurde zur Untersuchungshaft in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Jetzt warten alle darauf, ob und wenn ja wann der Prozess vor dem Amtsgericht beginnen kann. Die Tatvorwürfe vom vergangenen Sommer (erneute Kranbesetzung) und Herbst (tätliche und verbale Bedrohung der Nachbar:innen) sind in der Anklage noch nicht enthalten.

Anzeige
Anzeige
Anzeige