Plädoyer: Mutter soll zehn Jahre in Haft

Weil sie den sexuellen Missbrauch ihres Sohnes nicht verhindert habe, soll eine 31-Jährige aus Kinderhaus für zehn Jahre ins Gefängnis. 

© Justiz NRW

Weil sie den schweren sexuellen Missbrauch ihres eigenen Sohnes nicht verhindert habe, soll eine 31-Jährige aus Münster für zehn Jahre ins Gefängnis. Diese Forderung hat die Staatsanwaltschaft Münster in ihrem Plädoyer am Dienstag (28.09.) vor dem Landgericht Münster gestellt. Einer der zwei Verteidiger plädierte auf sechs Jahre Gefängnis, der andere sprach sich für eine milde Strafe aus.

Die Frau hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Missbrauchskomplex "Kinderhaus" die Vergewaltigungen ihres heute elfjährigen Sohnes durch ihren Lebensgefährten nicht verhindert, obwohl sie davon wusste. Die Anklage spricht von Beihilfe durch Unterlassen. Außerdem sieht es die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass die Münsteranerin bei einem Urlaub 2019 in Dänemark Sex mit ihrem Lebensgefährten im Beisein des Jungen hatte und es anschließend zum Missbrauch kam.

Die Angeklagte hatte kurz vor den Plädoyers überraschend noch ein Teilgeständnis abgelegt. Sie gab zu, ab Oktober 2019 den Missbrauch für möglich gehalten zu haben. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden. In ihrem letzten Wort äußerte die 31-Jährige ihr Bedauern.

Das Verfahren findet zum Großteil - um das Opfer zu schützen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Urteil will das Landgericht voraussichtlich am 6. Oktober verkünden. Der Lebensgefährte der Frau war im Hauptprozess zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Meldungen