OVG untersagt Sonntagsöffnungen im Advent
Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben.
Veröffentlicht: Dienstag, 24.11.2020 16:00
Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag (24.11.) die von der Landesregierung vorgesehenen fünf verkaufsoffenen Sonntage untersagt. Diese hatte in der Pandemie mit der Regelung das Einkaufsgeschehen im Advent entzerren und einen "unregulierbaren Kundenandrang" vermeiden wollen - und die landesweite Möglichkeit zur Öffnung in der Corona-Schutzverordnung festgeschrieben. Die Gewerkschaft Verdi ging im Eilverfahren dagegen vor.
Die für Infektionsschutzrecht zuständige Kammer beim Oberverwaltungsgericht Münster gab der Klägerin nun recht: Die Richter äußerten "erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen", hieß es in einer Mitteilung. Es könne nicht angenommen werden, dass sich das Kundenaufkommen des Samstags auch auf den Sonntag verteilen werde. Es erscheine zudem naheliegend, dass mangels Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zusätzliche Kunden animiert würden, in die
Innenstädte zu kommen. Das stehe im Widerspruch mit dem Infektionsschutzgesetz. Außerdem sei eine landesweite Regelung nicht rechtens, da davon auszugehen sei, dass gerade in ländlichen Regionen der Andrang überschaubar bleibe.
Der Eilentscheidung der Richter gehen bereits zahlreiche ähnlich gelagerte Beschlüsse und Urteile rund um Sonntagsöffnungen voraus: Immer wieder ging Verdi in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen Kommunen vor, die aus ihrer Sicht den gesetzlich verankerten Sonntagsschutz aushöhlten. Nach der coronabedingten Schließung vieler Läden im Frühjahr hatte das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium im Sommer mit einem Erlass einen neuen Anlauf für mehr verkaufsoffene Sonntage gestartet - damit sollte der Einzelhandel die ausgefallenen Umsätze aufholen können. Doch das OVG hatte nach Klagen von Verdi reihenweise entsprechende Plänen der Kommunen gekippt.
Einzelhandel "fassungslos"
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, Sonntagsöffnungen im Weihnachtsgeschäft in Nordrhein-Westfalen zu untersagen, stößt im Einzelhandel auf Unverständnis. "Wir sind maßlos enttäuscht und fassungslos", sagte der Präsident des Handelsverbandes NRW, Michael Radau. Der Gewerkschaft Verdi, die im Eilverfahren gegen die Sonntagsöffnung geklagt hatte, warf er vor, die Existenzgrundlage ihrer Mitglieder zu zerstören.
IHK enttäuscht vom OVG-Urteil
Die IHK Nord Westfalen zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des OVG Münster gegen landesweite Ladenöffnungen an Adventssonntagen. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel dazu: "Wir hatten gehofft, dass die Verordnung des NRW-Gesundheitsministeriums Bestand hat und so der zu erwartende Kundenandrang an den Samstagen in der Vorweihnachtszeit entzerrt werden kann. Dies ist nach dem Urteil nicht mehr möglich. Wir haben in den letzten Wochen viele Anfragen von Händlern gehabt, die auf die Möglichkeit der Sonntagsöffnung gehofft haben."
Viele Händler machen sich Sorgen - auch vor dem Hintergrund, dass die normalen verkaufsoffenen Sonntage ausfallen müssen, da die dazu nötigen Anlässe coronabedingt abgesagt werden mussten.
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel
Das Weihnachtsgeschäft ist enorm wichtig für den Einzelhandel, der so schwer von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen ist. Hier wird sich für viele Händler entscheiden, wie sie das Jahr überstehen. Wir können momentan nur an die Kunden appellieren, sich coronakonform zu verhalten und gleichzeitig den lokalen Einzelhandel zu unterstützen, damit er auch in den kommenden Jahren in der Lage ist, unsere Innenstädte attraktiv zu erhalten.“
