
OVG Münster: Luftreinhalteplan für Aachen rechtswidrig
Der Luftreinehalteplan für Aachen muss überarbeitet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwochabend entschieden.
Veröffentlicht: Mittwoch, 31.07.2019 16:18
Der Plan für das Jahr 2019 sei rechtswidrig, weil mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei. Das Land müsse jetzt zeitnah einen neuen Plan erstellen. Dabei müsse ernsthaft auch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge vorgesehen werden, falls die Grenzwerte erneut nicht erreicht werden. Das Gericht selbst ordnete kein Fahrverbot an, gab aber der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als Klägerin Recht.
Aber nicht nur Aachen, sondern auch andere Städte in NRW wurden von der deutschen Umwelthilfe verklagt. Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf und Essen sind ebenfalls im Fokus der Umweltschützer. Außerdem entscheiden Richter im September über mögliche Fahrverbote in Köln.